Caritas fordert Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes
Frauenhausleiterin Andrea Schlicht bittet um Vermittlung von Wohnungen für Betroffene
Das geplante Gewalthilfegesetz muss noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Das fordert der Caritasverband für die Diözese Eichstätt anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt an Frauen am 25. November. „Mit großer Besorgnis beobachten wir in unserer täglichen Praxis eine quantitative und qualitative Zunahme von häuslicher Gewalt gegenüber Frauen. Kinder und Jugendliche erleben diese Gewalt mit oder erleiden selbst Gewalt“, berichtet Andrea Schlicht, Leiterin des Caritas-Frauenhauses Ingolstadt, und erklärt: „Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen haben das Recht auf ein Leben in Sicherheit. Der Schutz vor Gewalt muss – über die Grenzen der parteipolitischen Interessen hinweg – als primäres humanitäres Anliegen betrachtet werden. Daher ist eine zügige Umsetzung des geplanten Gewalthilfegesetzes fundamental wichtig.“
Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung notwendig
Laut aktuellen Statistiken des Bundeskriminalamtes wird jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. „Doch trotz dieser erschütternden Zahlen sind viele Frauenhäuser und Beratungsstellen nicht in der Lage, allen Hilfesuchenden den Schutz zu bieten, den sie brauchen. Das geplante Gewalthilfegesetz würde dem entgegenwirken“, so Schlicht. Sie verweist darauf, dass Deutschland sich bereits 2018 mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet habe, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt aktiv zu bekämpfen sowie umfassende Hilfemaßnahmen bereitzustellen. Die Konvention fordert von den Unterzeichnerstaaten, nicht nur präventiv gegen Gewalt vorzugehen, sondern auch flächendeckende Hilfeangebote für Betroffene zu garantieren.
Der Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung, wie er im geplanten Gewalthilfegesetz vorgesehen ist, stellt Andrea Schlicht zufolge eine direkte Umsetzung der Vorgaben der Istanbul-Konvention dar.
„Das Gesetz ist die einzige Chance, die Finanzierung der Einrichtungen des Gewaltschutzes – Frauenhäuser, Frauen- und Fachberatungsstellen, Fachstellen für Täterarbeit – deutschlandweit sicherzustellen. Für Frauen und Kinder, die in bedrohlichen Situationen leben, würde dies bedeuten, dass sie einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Unterkunft in einem Frauenhaus, auf psychologische und juristische Unterstützung sowie auf finanzielle Soforthilfe haben“, erklärt die Frauenhausleiterin. Die volle Wirksamkeit des Gewalthilfegesetzes könne nur durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung und den Ausbau der bestehenden Hilfeinfrastruktur gewährleistet werden.
Dringend Wohnraum benötigt
In der Region Ingolstadt ist laut Andrea Schlicht mit Hilfe der Stadt Ingolstadt und der Landkreise Eichstätt und Pfaffenhofen das Frauenunterstützungssystem in den letzten Jahren konstant ausgebaut worden, „und auch in unserem Frauenhaus hat sich viel getan“. Dennoch zeigten sich Lücken. Trotz dem erfolgreichen Start des Projektes Second-Stage, bei dem Betroffene aus dem Frauenhaus bei der Suche nach einer eigenen Wohnung unterstützt werden, „verzeichnen wir in Ingolstadt seit August dieses Jahres immer wieder Aufnahmestopps aufgrund von Vollbelegung. Daher benötigen wir dringend Wohnraum für die Frauen mit ihren Kindern, damit Plätze im Frauenhaus auch wieder frei werden.“
Um die Aufenthaltsdauer im Frauenhaus zu verkürzen und damit schneller wieder Plätze für gewaltbetroffene Frauen zur Verfügung stellen zu können, ist das Frauenhaus stets auf der Suche nach freien Wohnungen in Ingolstadt und Umgebung. „Aktuell suchen wir dringend etwas für eine Mama mit drei Kindern und für eine Mama mit zwei Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter.“ Wer helfen kann, möge sich an das Frauenhaus telefonisch unter 0841 309700 oder per Mail an second.stage@caritas-ingolstadt.de wenden.
Erweiterungsbau zeitnah erforderlich
Ferner, erinnert Andrea Schlicht, stehe immer noch der Beginn des Erweiterungsbaus für die Einrichtung aus, „weshalb das Frauenhaus weiterhin bei Aufnahmewünschen von Frauen mit älteren Söhnen und Frauen mit vielen Kindern an seine Grenzen stößt“. Damit Betroffene mit besonderen Bedarfen besser versorgt werden können, sei der Bau von drei Appartements auf dem Nachbargrundstück zeitnah erforderlich.
Ein weiteres Problem ist nach Mitteilung der Frauenhausleiterin, dass die telefonischen und ambulanten Beratungsanfragen stark gestiegen seien. Diese könnten in ihrer Komplexität nicht mehr vollumfassend von den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen des Frauenhauses geleistet werden, so Schlicht. Deshalb werde es immer dringlicher, eine Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt zu schaffen.
Pressestelle/ Caritasverband
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