Silvesterfeuerwerksverbot 2022/2023 in der Ingolstädter Altstadt
In vielen Großstädten wird das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk im Innenstadtbereich im Unterschied zu ländlichen Gegenden in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend kritisch betrachtet und von einem immer größer werdenden Teil der Bevölkerung abgelehnt. Die Ablehnung beruht zum einen auf Störungen bei einer sehr engen Bebauung der Innenstädte, welche eine sehr hohe Bevölkerungsdichte aufweist und zum anderen auf den negativen Begleiterscheinungen wie beispielsweise Luftverschmutzung, Umweltbelastungen, Lärm, Müll, Körperverletzungen und insbesondere der Gefahr von Bränden, was auch aus verschiedenen Anträgen aus der Bürgerschaft sowie den verschiedenen Fraktionen und Gruppen des Ingolstädter Stadtrates hervorgeht.
Hinzu kommt, dass insbesondere durch die enge Bebauung der Innenstädte eine geringere Luftzirkulation vor allem bei Inversionswetterlagen und ein geringerer Luftaustausch stattfindet, so dass sich schädlicher Feinstaub – je nach Wind-/ Wetterverhältnissen – über viele Stunden in der Luft hält und in den unteren Atmosphärenschichten anreichert, was v. a. bei kranken und älteren Personen zu Atemwegsbeschwerden oder Herz-Kreislauf-Problemen führen kann (Überschreitung des zulässigen Tagesmittelwertes für Feinstaub um mehr als das 20-fache allein in der Silvesternacht!).
Durch die starke Rauch- und Qualmentwicklung („Dunstglocke“) des Feuerwerks, könnte sich bei einem evtl. Brand in der eng bebauten historischen Ingolstädter Innenstadt zusätzlich eine erschwerte Brandidentifizierung ergeben, wodurch sich u. U. für die Einsatzkräfte verzögerte Eingriffszeiten ergeben und somit wertvolle Zeit bis zur zielgerichteten Brandbekämpfung vergeht.
Aus Gründen des Brandschutzes hat der Stadtrat erstmalig 2019 beschlossen, mittels Allgemeinverfügung für die gesamte Innenstadt auf Grundlage der 1. Sprengstoffverordnung, das Abschießen, Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern vom 31.12. – 01.01. in der Innenstadt zu untersagen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde somit auch wieder für den 31.12.2022 bis zum 01.01.2023 für den Innenstadtbereich erlassen.
Die Polizeiinspektion Ingolstadt wird das Abschuss-, Abbrenn- und Mitnahmeverbot in der Innenstadt überwachen. Dies wird durch selektive Kontrollen unter Hinweis auf das Verbot sowie das konsequente Einschreiten gegen Personen, die sich nicht an das Verbot halten, geschehen. Die Polizei zählt dabei aber auch auf die Einsicht der Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger.
Daneben wird in der Silvesternacht auch der Kommunale Ordnungsdienst die Verbote überwachen.
Zur Information der Bürgerinnen und Bürger von Ingolstadt sowie der Besucher in der Silvesternacht, werden – neben der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung in den Amtlichen Mitteilungen – die Zugänge zur Innenstadt mit Schildern und Bannern ausgestattet.
Zusammenfassend sei angemerkt, dass die Freude der Bürgerinnen und Bürger am Silvesterfeuerwerk nicht unterbunden werden soll. Sicherheits- sowie weitere Aspekte wie Umweltverschmutzung, Gesundheit, Müllvermeidung und nicht zuletzt auch die Minimierung der Verletzungsgefahr sowie v. a. der Brandschutz sind aber genauso zu beachten. Danach erscheint ein Verbot in der Altstadt nach allem sinnvoll. Der entscheidende Impuls dafür muss von der Stadt ausgehen: Stadtverwaltung gemeinsam mit Feuerwehr, Polizei und Rettungskräften sensibilisieren die Bürgerschaft für Gefahren und Belastungen durch Feuerwerkskörper. Die Stadt kann Öffentlichkeit herstellen, eine Anerkennungskultur etablieren, die Motivation stärken und Vorbildfunktion ausüben.
Insofern soll hiermit eine Empfehlung an die Bürgerschaft ergehen, auf das Silvesterfeuerwerk im ganzen Stadtgebiet zukünftig zu verzichten und stattdessen zu überlegen, die eingesparten Kosten, z.B. für anerkannte soziale Zwecke, zu spenden.
Für das übrige Stadtgebiet, in welchem das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlaubt ist, sei allerdings wie in den Vorjahren auch wieder größte Vorsicht im Umgang mit Feuerwerks- und Knallkörpern empfohlen.
Silvesterfeuerwerk enthält brand- und explosionsgefährliche Bestandteile; dessen sollte man sich bewusst sein, wenn zum Jahreswechsel die Raketen in den Himmel steigen.
Für zusätzliche Auskünfte steht das Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Ingolstadt, Telefon 305-1519, zur Verfügung.