Umtausch „alter“ Führerscheine in EU-Scheckkartenführerscheine
Viele Ingolstädter Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit einem alten Papierführerschein unterwegs. Für die Geburtsjahre 1959 bis 1964 verlieren, nach Vorgaben der Europäischen Union, die alten Papierführerscheine ab dem 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit und müssen umgetauscht werden.
Für den Umtausch gilt das Wohnortprinzip. Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Ingolstadt kann daher nur Anträge für Bürgerinnen und Bürger bearbeiten, die auch in Ingolstadt ihren gemeldeten Hauptwohnsitz haben. Für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 wurde der Umtausch, der bis zum 19. Juli 2022 durchzuführen war, bereits abgeschlossen.
Nun müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 tätig werden, da der alte Papierführerschein rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden muss. Für alle anderen Jahrgänge, die noch im Besitz eines alten Papierführerscheins sind, reicht es aus, wenn der Umtausch frühestens ein Jahr vor der genannten Frist beantragt wird. Wer noch ein altes Führerscheindokument besitzt, sollte prüfen, bis wann der Umtausch erfolgen muss.
Die Umtauschfristen unterscheiden sich gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin des Führerscheins. Im Einzelnen betroffen sind alle Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
Der Führerschein sollte rechtzeitig getauscht werden, um lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden. Zuständige Stelle bei der Stadt Ingolstadt ist das Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle in der Wiechertstraße 1 in Ingolstadt (Tel.: 0841 305-1772 bis 1775 und 1777).
Termine zur persönlichen Vorsprache können einfach über www.ingolstadt.de/termin gebucht werden. Bei Problemen mit der Onlinereservierung ist die Telefonnummer 0841 305-1795 eingerichtet.
Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), ein biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate) und der aktuelle Führerschein benötigt. Wenn der alte Papierführerschein nicht in Ingolstadt ausgestellt wurde, werden die Führerscheindaten von der ursprünglich ausstellenden Behörde eingeholt.
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 Euro zzgl. 5,25 Euro für den Direktversand durch die Bundesdruckerei bequem nach Hause. Das erspart zusätzliche Wege und Wartezeit.
Wer den Führerschein trotz Verlust der Gültigkeit weiterverwendet, dem droht bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld. Die dem Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt nach den aktuell gültigen Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung weiterhin bestehen.
Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle „alten“ Führerscheine umgetauscht werden. Damit will die EU eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente erreichen. In einem ersten Schritt betrifft das alle alten Papierführerscheine, die bis zum 31 Dezember 1998 ausgestellt wurden. Ab Januar 2026 folgen dann schrittweise auch die EU-Kartenführerscheine, die bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Alle notwendigen Informationen unter www.ingolstadt.de/pflichtumtausch
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