Bürgerbegehren „Keine Kammerspiele an der Schutterstraße“ reicht auch Klage ein!
Bürgerbegehren „Keine Kammerspiele an der Schutterstraße“ reicht auch Klage ein!
Pressekonferenz am Dienstag, 07.06.2022 um 12.00 Uhr
Nun hat auch das zweite Bürgerbegehren Klage gegen den ablehnenden Stadtratsbeschluss eingereicht. „Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keine Verzögerung des Bürgerentscheides am 24.07.22 wollen, aber die Stadt lässt uns keine Wahl.“ so Franz Appel einer der Initiatoren.
„Die Stadt und einige Interessensgruppen sind sehr medienwirksam für die Kammerspiele aktiv und nutzen jede Gelegenheit für das Ratsbegehren zu werben. Auf der anderen Seite verschließt sich die Stadt einer Kooperation mit uns.“ ergänzt Armin Herker.
Nachdem der Stadtrat am 07.04.22 das Bürgerbegehren abgelehnt hatte, wurden den Initiatoren des Bürgerbegehrens – nach Androhung gerichtlicher Schritte – erst vier Wochen später der Bescheid der Ablehnung zugestellt (05.05.22). Erst dann konnten diese aktiv werden und haben nach einer Woche von der Stadt schriftlich ein gleichberechtigtes Behandeln des Bürgerbegehrens im Wahlkampf gefordert.
Nach einer ablehnenden Antwort der Stadt am 23.05.22 wurde unverzüglich die Klage vorbereitet. „Wir und unsere Juristin sind uns sicher, dass unser Bürgerbegehren zulässig ist. Die drohende Niederlage der Stadt beim anderen abgelehnten Bürgerbegehren zeigt auch, wie wackelig die Argumentation der Stadt sein kann.“ meint Ralf Bauernfeind.
Falls das Bürgerbegehren zulässig ist, haben die Initiatoren ganz andere Rechte als beim Bürgerentscheid der Stadt gegenüber. „Ansonsten sind wir nur von den Brocken abhängig, die uns die Stadt hinwirft oder wir werden ohne Rechte komplett hinausgedrängt!“ so Armin Herker.
Die das Bürgerbegehren vertretende Fachanwältin Adelheid Rupp beurteilt die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat sehr kritisch. ….