Grüne Fraktion beantragt Umstellung der internen und externen Kommunikation der Verwaltung
Verwendung von gendersensibler Sprache bei der Stadt Ingolstadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur nächsten Stadtratssitzung stellen wir den Antrag, gendersensible Sprache in Ingolstadt nach dem Vorbild moderner Stadtverwaltungen wie München zu etablieren.
Der Stadtrat möge beschließen:
- Die Verwaltung entwickelt einen Leitfaden bezüglich der Verwendung von gendersensibler Sprache zur internen und externen Kommunikation. Empfohlen wird eine alle Geschlechter umfassende Formulierung (z.B. Studierende, Beschäftigte). Ist dies nicht möglich, sollte der Genderstar * (z.B. Bürger*innen) verwendet werden.
- Jeglicher Schriftverkehr der Verwaltung wird zukünftig geschlechtergerecht formuliert, bereits bestehende Medien werden dementsprechend überarbeitet. Insbesondere geht es um E-Mails, Präsentationen, Informationsmaterial, Presseartikel, Hausmitteilungen, Briefe und Antragsformulare.
- Eine Anpassung beziehungsweise sprachliche Überarbeitung und damit geschlechterneutrale Gestaltung erfolgt zeitnah für die Website der Stadt.
- Die Verwaltung soll auch im Rahmen der städtischen Beteiligungen und Mitgliedschaften das Thema geschlechtersensible Sprache thematisieren und vorantreiben.
Begründung:
Eine geschlechtersensible Sprache dient zum einen der Repräsentation aller Personen und zum anderem der bewussten Auseinandersetzung mit Sprache, wodurch auch veraltete Rollenklischees und Stereotypen aufgebrochen werden.
Die Anwendung einer geschlechtersensiblen Sprache hat zum Ziel, eine diskriminierungsfreie Sprache allen sozialen Geschlechtern gegenüber aktiv ins Bewusstsein zu rücken. Auch Ingolstadt sollte als tolerante und offene Stadt diskriminierungsfrei kommunizieren, entsprechend dem Vorbild moderner Verwaltungen wie beispielsweise der Landeshauptstadt München.
Der Bundesgesetzgeber hat im Personenstandsgesetz (PStG) mit Wirkung vom 22.12.2018 folgende Möglichkeiten für Einträge im Geburtenregister geschaffen: weiblich, männlich, divers, ohne Angabe. Er setzt damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 10.10.2017 um. Das BVerfG gab darin als Leitsätze vor:
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
- Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.
- Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.
Für die Landeshauptstadt München ergab sich aus diesen Leitsätzen die Erfordernis, die geschlechtergerechte Sprache weiterzuentwickeln und den mündlichen sowie den schriftlichen Sprachgebrauch entsprechend anzupassen. Im dienstlichen Schriftverkehr sowie bei städtischen Bekanntmachungen, Publikationen und Veröffentlichungen aller Art formuliert die Landeshauptstadt München Texte im Sinne der sprachlichen Erfüllung des Gleichstellungsgebots. Seit Ende 2019 werden Personen entweder geschlechterdifferenziert unter Nennung der weiblichen Form an erster Stelle (z.B. Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) oder geschlechterneutral angesprochen (z.B. die Bediensteten, die Dienstkräfte). Für die Darstellung geschlechtlicher Vielfalt können entweder der Genderstern oder das Gender Gap verwendet werden (Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter_innen).
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Kürten
Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender), Agnes Krumwiede, Maria Segerer, Jochen Semle, Dr. Christoph Spaeth