Isolation & Quarantäne: Das sind die aktuellen Regeln
Isolation & Quarantäne: Das sind die aktuellen Regeln
Nachdem der Bund die Quarantäne- und Isolationsregeln verkürzt und neu gefasst hat, wurden diese vom Freistaat Bayern im Rahmen der Allgemeinverfügung Isolation umgesetzt. Damit gelten seit einigen Tagen neue Regelungen für mit Corona infizierte Personen sowie deren Kontaktpersonen.
Hinweis: Bei Infizierten spricht man von Isolation, bei Kontaktpersonen von Quarantäne. In beiden Fällen ist die Absonderung und die Vermeidung von Kontakten zu anderen Menschen gemeint.
Bei Infizierten: Isolation
Wer ein positives PCR-Testergebnis erhält, muss sich unverzüglich in Isolation begeben. Dies gilt automatisch als behördlich angeordnet, ohne dass es einer individuellen Mitteilung des Gesundheitsamtes bedarf. (AV Isolation des Freistaats Bayern).
Wer im Rahmen eines Selbst- oder Schnelltests ein positives Ergebnis erhält, muss dieses mit einem PCR-Test überprüfen lassen. Das ist zum Beispiel beim städtischen Testzentrum möglich (Terminvereinbarung: www.ingolstadt.de/corona).
Infizierte sollten nach Vorliegen ihres positiven PCR-Testergebnisses ihre engen Kontaktpersonen selbst informieren.
Dauer der Isolation für Infizierte
Die Isolation beträgt für alle Virusvarianten zehn Tage (ab dem Tag des Symptombeginns bzw. des positiven PCR-Testergebnisses).
Eine Verkürzung der Isolation auf sieben Tage ist mit „Freitestung“ möglich, wenn seit mindestens 48 Stunden keine Symptome vorliegen. Ein Freitest kann durch einen negativen Schnell- oder PCR-Test erfolgen. Wenn das entsprechende negative Testergebnis vorliegt, darf die Isolation beendet werden.
Bei engen Kontaktpersonen: Quarantäne
In Quarantäne kommen enge Kontaktpersonen von Erkrankten bzw. ungeimpfte Einreisende aus Hochrisikogebieten. Eine Quarantäne kann sowohl behördlich angeordnet sein, aber auch freiwillig erfolgen.
Grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne müssen Kontaktpersonen, wenn sie frisch geimpft (drei Monate), frisch genesen (drei Monate) und geboostert (unbegrenzt) sind.
Alle Personen, auf die dies nicht zutrifft, gilt eine Quarantänedauer von zehn Tagen mit der Möglichkeit zur Freitestung nach sieben Tagen. Für Schülerinnen und Schüler in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bereits nach fünf Tagen möglich (negativer PCR- oder Schnelltest).
Infizierte sollten ihre engen Kontaktpersonen selbst informieren. Bei Personen, für die keine Ausnahme besteht, ist auch Eigenverantwortung gefragt. Wer Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatte, sollte sich sofort freiwillig absondern und eine Testung vornehmen – auch wenn (noch) keine behördliche Quarantäne-Anordnung als Kontaktperson erfolgt ist.
Enge Kontaktpersonen, die von der Quarantäne ausgenommen sind (frisch Geimpfte und Genesene sowie Geboosterte) sollen sich nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) trotzdem testen (Selbst- oder Schnelltest), die eigenen Kontakte reduzieren, auf Krankheitssymptome achten und konsequent FFP2-Maske tragen. Entwickelt eine von der Quarantäne ausgenommene Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen seit dem letzten Kontakt zur infizierten Person selbst Symptome wird eine freiwillige Quarantäne sowie ein PCR-Test dringend empfohlen.
Bild: Glasvirus – Foto: Roessle