Perspektive für Ingolstädter Schlachthof
Perspektive für Ingolstädter Schlachthof
MÜNCHEN / INGOLSTADT Während der letzten Jahre beklagten mehrere regionale Schlachthöfe in Bayern die stetig steigenden kommunalen Fleisch- und Hygienegebühren, die in den Augen der Schlachthofbetreiber ein wettbewerbsfähiges Wirtschaften der Schlachthöfe unmöglich machen. Die Ursachen sind vielschichtig, eine zumindest teilweise Übernahme der Gebühren durch die Kommunen war bisher rechtlich ausgeschlossen.
Nach der aktuell geltenden Regelung sind die Kommunen nämlich verpflichtet, nach Art. 21b des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes kostendeckende Gebühren für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu erheben, so dass kleinere regionale Schlachthöfe nicht mehr wettbewerbsfähig arbeiten können.
Auch die Betreiber des Ingolstädter Schlachthofs beklagen diese Entwicklung. Die CSU-Stadtratsfraktion hat sich des Problems angenommen und konnte durch die Initiative des Landtagsabgeordneten Alfred Grob einen wichtigen Impuls in die richtige Richtung setzen:
Auf seine Initiative brachte die CSU-Landtagsfraktion und der dafür zuständige Arbeitskreis für Umwelt und Verbraucherschutz einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Art 21b ein. Damit haben die bayerischen Schlachtbetriebe eine berechenbare und zukunftsfähige Perspektive. Ziel der neuen Regelung ist es, dass die Gebühren der Schlachthofbetreiber nicht mehr hundertprozentig kostendeckend umlegen werden müssen, sondern zum Beispiel mit einem Pauschalbetrag nach oben hin gedeckelt werden. Regionale Schlachthöfe, wie die Schlachthof Ingolstadt GmbH, werden dadurch entlastet, die künftig anfallenden Veterinärgebühren gestalten sich absehbar und planbar. Ein zukunfts- und wettbewerbsfähigeres Arbeiten wird ermöglicht, Nachhaltigkeit und regionale Produktvermarktung gefördert.