Fahrgastbeirat und VGI-Geschäftsführung werben um Verständnis für 3-G-Pflicht und FFP2-Maske in Bus und Bahn
Seit dem 24.11.2021 gilt im deutschen ÖPNV die 3-G-Pflicht: Jeder Fahrgast in Bus und Bahn muss einen Nachweis bei sich führen, dass er im Hinblick auf COVID-19 entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske im ÖPNV.
Der INVG-Fahrgastbeirat unterstützt die Maßnahmen und gibt selbst ein Vorbild ab: „Die aktuelle Lage erfordert erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, die wir im ÖPNV respektieren – wir appellieren daher an alle Fahrgäste, die 3-G-Regel und Maskenpflicht ernst zu nehmen.“
Die 3-G-Pflicht gilt einheitlich im Bundesgebiet, ausgenommen sind alle Schülerinnen und Schüler, die ohnehin regelmäßigen Tests in den Schulen unterliegen sowie Kinder bis einschließlich 6 Jahren. VGI-Geschäftsleiter Dr. Robert Frank betont den hohen Stellenwert der Sicherheit im ÖPNV: „Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen haben wir seit Beginn der Pandemie viel in die Sicherheit investiert – die Fahrzeug-Reinigung wurde intensiviert, die Kontaktflächen werden desinfiziert und ergänzend ein antivirales Schutzsystem etabliert. Zusammen mit der 3-G-Pflicht und FFP-2-Maske haben wir ein sehr hohes Sicherheitsniveau im VGI-Verbundgebiet.“
Die Einhaltung der 3-G-Pflicht wird durch beauftragte Sicherheitsunternehmen und durch die Polizei kontrolliert, bei Verstößen drohen Ordnungsgelder.
(v.l.) Dr. Robert Frank, Elke Langpap (stellvertr. Vorsitzende Fahrgastbeirat) und Viktor Rebhan (Vorsitzender Fahrgastbeirat). Foto: Rössle