Voraussetzungen für die freiwillige Einführung von 2G und 3Gplus
Voraussetzungen für die freiwillige Einführung von 2G und 3Gplus
Die Stadt Ingolstadt weist in Bezug auf die freiwillige Einführung von 2G oder 3G plus alle Veranstalter und Betreiber darauf hin, dass die Absicht entsprechender Zugangsbeschränkung beim Gesundheitsamt (Verwaltung-Gesundheitsamt@ingolstadt.de) anzuzeigen ist.
Die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstandes entfallen nur dann, wenn folgende Regeln zwingend eingehalten werden:
deutlich erkennbarer Hinweis auf die Zugangsbeschränkung
wirksame Zugangskontrolle samt Identititätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson
dies bedingt eine Einzelkontrolle noch im Eingangsbereich. Diese kann nicht nach Zutritt zum Gebäude/Gelände am Platz vorgenommen werden
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann die Ausnahmeregelung untersagen, wenn die zuverlässige Einhaltung nicht garantiert ist. Aktuelle Informationen finden sich stets auf www.ingolstadt.de/corona
Bild: Glasvirus – Foto: Roessle