Lichtverschmutzung – Beleuchtungskonzept – Kooperation mit Industrie und Gewerbe – Antrag der Grünen
Lichtverschmutzung – Beleuchtungskonzept – Kooperation mit Industrie und Gewerbe
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Lichtverschmutzung ist ein großes Problem. Sie ist bereits so stark, dass mehr als die Hälfte der Europäer die Milchstraße nicht mehr mit bloßem Auge sehen kann. Licht hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Natur. So sterben nach Schätzungen jeden Sommer in Deutschland 100 Milliarden Insekten allein nur an Straßenlampen.
Künstliche Beleuchtung hat aber auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. So verursacht zu viel künstliches Licht mit kurzen Wellenlängen (kaltweißes Licht) Störungen des menschlichen Schlaf-Wach-Zyklus und beeinträchtigt damit die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit.
Wir stellen daher folgenden
Antrag:
- Die Stadt Ingolstadt erstellt ein das gesamte Stadtgebiet umfassendes kommunales Beleuchtungskonzept.
- Die Stadt Ingolstadt wirkt in Kooperation mit Organisationen aus Industrie und Ge- werbe darauf hin, dass möglichst viele Akteure aus diesen Sektoren eine nachhaltige Außenbeleuchtung umsetzen.
Begründung:
Zu 1.
Mit den seit 01.09.2019 geltenden Regelungen des Art. 11a BayNatSchG und Art. 9 BayIm- SchG hat der Freistaat bereits erste Schritte der öffentlichen Hand zur Reduzierung von Lichtemissionen unternommen. Die Stadt Ingolstadt hat hier für ihre Liegenschaften schon entsprechende Maßnahmen durchgeführt (vgl. Frage der FW-Stadtratsfraktion zur Frage- stunde der Stadtratssitzung am 24.10.2019).
Umfassendere Initiativen (Antrag ÖDP-Stadtratsgruppe vom 18.04.2018, V0375/18) wurden in der letzten Stadtratsperiode jedoch nicht weiterverfolgt (Stadtratsbeschluss vom 09.05.2018 zu V0375/18).
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist sich demgegen- über der Bedeutung von Lichtverschmutzung und ihren Auswirkungen sehr bewusst. Es hat zu diesem Thema im September 2020 einen, an uns als kommunale Entscheidungsträger*in- nen adressierten, Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und damit gleichzeitig Handlungsempfehlungen für Kommunen veröffentlicht.
Neben klaren (fünf) Grundsätzen für künstliche Beleuchtung empfiehlt das Staatsministerium darin auch die Erstellung eines für die gesamte Kommune geltenden übergreifenden Be- leuchtungskonzeptes, „damit die Bedürfnisse des Menschen und aller anderen Organismen überall optimal erfüllt werden. Damit können auch Kosten und Energie eingespart werden.“
Die Stadt Ingolstadt agiert, insbesondere in Neubaugebieten und bei der Erneuerung von Wege- und Straßenbeleuchtung, schon mit wahrnehmbarem Bemühen zur Verbesserung der Lichtverschmutzung. Es fehlt aber eine – so wie sie das Staatsministerium empfiehlt – übergreifende Konzeption etwa zur differenzierten Reduzierung von Lichtintensität, der Licht- dauer in den Nachtstunden oder auch zur Lichtfarbe.
Zu 2.
Eine nachhaltige Gestaltung der Außenbeleuchtung kann aber nicht bei der öffentlichen Hand Halt machen. Vielmehr müssen auch private Akteure – möglichst sämtliche – mit ein- bezogen werden (vgl. abgelehnte Ziff. 3 des Antrags der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 18.04.2018, V0375/18).
Immer mehr Unternehmen erkennen mittlerweile auch, dass weniger Außenbeleuchtung mehr sein kann. Da Lichtverschmutzung gesellschaftlich zunehmend kritischer gesehen wird, sollte es im Interesse eines jeden Unternehmens sein, darauf hinweisen zu können, dass die eigene Außenbeleuchtung und Lichtwerbung nachtgerecht und damit auch nachhaltig sind.
Leider findet sich im Stadtgebiet aber weiterhin Entgegenstehendes. Beispielsweise sei – aus eigenem Erleben des Antragstellers – die durchgehende nächtliche Außenbeleuchtung der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG am obersten Stock des Anwesens Am Pul- verl 3A genannt, die in die umliegenden Wohnbereiche abstrahlt.
Die Stadt Ingolstadt soll hier in Kooperation mit Organisationen aus Industrie und Gewerbe, etwa der IHK, darauf hinwirken, dass sich private Akteure für eine nachhaltigere Gestaltung ihrer (Außen-)Beleuchtung entscheiden.
Es gibt bereits genügend Best-Practice-Beispiele und Handreichungen. Es seien etwa genannt die „Empfehlungen zu nachhaltiger Außenbeleuchtung für Industrie und Gewerbe des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“, der „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen“ (3. Auf- lage 2020) des Bundesamtes für Naturschutz oder schließlich die „Beleuchtungsrichtlinie der Stadt Fulda“ (Stand 02/2019).
Mit freundlichen Grüßen
Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender), Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Stephanie Kürten, Jochen Semle, Agnes Krumwiede, Maria Segerer, Dr. Christoph Spaeth