Update zum Herbstvolksfest light
Herbstvolksfest light Personenzahlbegrenzung
Der gestrige Kabinettsbeschluss hat nun Volksfeste wieder grundsätzlich erlaubt, allerdings gelten dafür weiterhin klare Regelungen:
Der Zugang darf weiterhin nur unter Einhaltung der 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) gestattet werden und es muss eine Kontaktdatenerfassung erfolgen.
Um die Wartezeit im Eingangsbereich zu verkürzen kann zur Kontaktdatenerfassung die Luca-App genutzt werden oder das Kontaktdatenblatt bereits im Vorfeld ausgefüllt werden.
Dieses wird zum Download unter www.volksfest.in zur Verfügung gestellt.
Eine wichtige Änderung betrifft aber die Grenze der maximal gleichzeitig anwesenden Personen. Diese lag bis dato bei 3.500 Personen und fällt mit der Aktualisierung der IfSMV nun weg. Somit muss kein Einlassstop bei einer festgelegten Personenzahl erfolgen.
Natürlich wird weiterhin die Lage auf dem Festgelände genau verfolgt. Um zu verhindern, dass der Platz zu voll wird und damit Hygiene- und Abstandsregelungen nicht mehr ausreichend eingehalten werden können, wird ggf. reagiert und der Zugang verlangsamt oder kurzfristig ausgesetzt.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vor allem die Luca-App zu nutzen oder das Kontaktdatenblatt ausgefüllt mitzubringen, damit der Einlass möglichst zügig erfolgen kann.