Ortssprecherwahl 2021 – Infos zu Plakatierungen und Wahlunterlagen
Aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Einschränkungen findet die Wahl der Ortssprecher als briefliche Abstimmung statt.
Alle Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen für ihren Ortsteil ohne Antrag von Amts wegen. Der Versand der Briefwahlunterlagen ist für Ende dieser Woche geplant. Die Einreichung der Wahlunterlagen ist bis Mittwoch, 14. Juli, um 24 Uhr möglich. Die Auszählung findet am Sonntag, 18. Juli, statt. Nähere Informationen und die Namen der Kandidatin und der Kandidaten für die Ortsteile sind veröffentlicht unter www.ingolstadt.de/ortssprecherwahl
Um allen Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit zu geben, für sich zu werben, wird nach §3 Abs. 2 der städtischen Plakatierungsverordnung folgende Ausnahme genehmigt:
Befristet ab Mittwoch, 16. Juni bis zum 23. Juli dürfen pro Kandidat/-in, beschränkt auf den jeweiligen Ortsteil, max. zwanzig Plakate angebracht werden, die übrigen Maßgaben der Plakatierungsverordnung sind zu beachten. Die Plakatierungsverordnung ist im Wortlaut auf den Internetseiten der Stadt Ingolstadt (www.ingolstadt.de) im Bereich „Stadtrecht“ zu finden.