Fünfmal unter 50: Corona-Lockerungen ab Samstag
Die Stadt Ingolstadt gibt auf der Grundlage der 13. BayIfSMV, § 3 Nr. 2 und Nr. 3 und § 30 Abs. 1 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 65 der Zuständigkeitsverordnung und Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes amtlich bekannt: Fünfmalige Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50.
Das Robert-Koch-Institut weist für das Stadtgebiet Ingolstadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 aus: 06. Juni 2021: 45,1; 07. Juni 2021: 43,7; 08. Juni 2021: 45,9; 09. Juni 2021: 34,9; 10. Juni 2021: 29,1 (Corona-Dashboard unter http://corona.rki.de). Es gelten die daran anknüpfenden Regelungen der 13. BayIfSMV.
Somit gelten ab Samstag, den 12. Juni 2021, 00.00 Uhr die an diese Inzidenzen anknüpfenden Regelungen und Lockerungen der 13. BayIfSMV. Im Wesentlichen entfällt die Testpflicht für die meisten Bereiche und es können sich mehr Menschen treffen:
Die Lockerungen im Kurz-Überblick:
Kontakte: Max. 10 Personen aus max. 10 Haushalten.
Private Feiern: Draußen max. 100 Personen, drinnen max. 50 Personen, kein Test.
Schulen: Präsenzbetrieb.
Kitas: Normalbetrieb
Geschäfte: Normal geöffnet, kein Test.
Gastronomie: Bis 24h, innen & außen, max. 10 Personen aus max. 10 Haushalten, kein Test.
Hotels: Test nur noch bei der Anreise.
Freizeiteinrichtungen: Normal geöffnet, kein Test.
Kulturveranstaltungen: Max. 500 Personen Outdoor, kein Test.
Sport: Ohne feste Gruppengröße, kein Test.
Altenheime: Keine Testpflicht für Besucher.
Die jeweils aktuell geltenden Regelungen sind einsehbar unter: https://www.ingolstadt.de/coronaaktuell