Alkoholverbot und Maskenpflicht in Ingolstadt bleiben
Mit der am Samstagabend veröffentlichten 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/) hält der Freistaat Bayern am geltenden Alkoholkonsumverbot in Innenstädten und weiteren Orten (§ 26), sowie der Maskenpflicht auf zentralen Begegnungsflächen, u.a. in den Innenstädten (§ 3, Abs. 4) fest. Die jeweiligen Orte sind von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen. Dazu teilt die Stadt Ingolstadt weiter mit:
Entsprechend der Vorgaben des Freistaates hat die Stadt Ingolstadt daher am Sonntag die beiden örtlichen Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholkonsumverbot verlängert – analog der Gültigkeit der 13. Bay. IfSMV bis zum 4. Juli 2021.
Begründet wird dies örtlich mit dem weiterhin diffusen Infektionsgeschehen.
Abhängig von der weiteren Inzidenzentwicklung in Ingolstadt soll in den kommenden Wochen regelmäßig überprüft werden, ob Änderungen oder ein vorzeitiges Außerkrafttreten beider Allgemeinverfügungen infektologisch möglich sind.
Die beiden Allgemeinverfügungen sind auf den Seiten der Stadt Ingolstadt unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden.