Geflügelpest: Infektionsgefahr verringert
„Nach der Ausbreitung des Erregers der Geflügelpest (HPAIV) seit Januar 2021 in der Wildvogelpopulation in Bayern sowie in einigen Haus- und Nutzgeflügelbeständen, nimmt die Zahl der festgestellten HPAI – Fälle in Bayern seit Anfang April 2021 wieder deutlich ab“, teilt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit.
In der Mitteilung heißt es weiter: „Nachdem die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten ist und die Außentemperaturen ebenso wie die Sonneneinstrahlung deutlich zunehmen, wodurch es zu einer schnellen Inaktivierung des Erregers kommt, hat sich die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel entsprechend verringert. In der Folge wurden seit ca. zwei Wochen in ganz Bayern keine HPAIV Infektion bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen. Auch bundesweit, besonders aber im süddeutschen Raum, sind die Zahlen der Neumeldungen seit Anfang April stark rückläufig (TSN; Risikobewertung FLI vom 26.04.2021). Dies gilt im Hinblick auf Wildvögel auch für unsere europäischen Nachbarn, die zuletzt ebenfalls nur noch wenige Fälle zu verzeichnen hatten.
Allerdings wurden in den letzten Wochen aus Polen und Tschechien noch eine Reihe von HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln bekannt (ADNS, FLI). Obwohl das Geflügelpestgeschehen 2020/2021 aktuell offensichtlich rückläufig ist, sind einzelne HPAI-Fälle auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Grundsätzlich muss daher nach wie vor mit dem Vorkommen der Aviären Influenza bei Wildvögeln auch in Bayern gerechnet werden. Daher sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten. Besondere Vorsicht ist bei Tieren mit Auslauf bzw. in Freilandhaltung walten zu lassen. Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen ist der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, v. a. Wassergeflügel, zu verhindern.
Große Vorsicht ist zudem beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe und innergemeinschaftlichem Verbringen in Bezug auf Länder mit ausgeprägtem Geschehen angezeigt (FLI).
Unter Einhaltung der für Geflügelhaltungen vorgeschriebenen grundlegenden Sicherungsmaßnahmen stufen wir das Risiko einer direkten oder indirekten HPAIV-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern entsprechend der genannten Gründe derzeit nur noch als mäßig bis gering ein. Sollten weitere Geflügelpestfälle auftreten, sind abhängig von den Gegebenheiten um den Ausbruchsort geeignete weitergehende Schutzmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen.“
Die Allgemeinverfügung der Stadt Ingolstadt wird entsprechend geändert.
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