Vogelgrippe: Hühner und Co. müssen weiter im Stall bleiben
Geflügel muss bis auf Weiteres im Stall gehalten werden. Da regelmäßig Meldungen über die Missachtung dieser Vorschrift eingehen, weist das Veterinärwesen der Stadt Ingolstadt nochmals eindringlich darauf hin. Bei den gemeldeten Tierhaltern werden vor Ort Kontrollen durchgeführt. Ein Verstoß gegen das Aufstallgebot kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Wenn kein Stallgebäude vorhanden ist und auch nicht kurzfristig hergestellt werden kann, ist in Ausnahmefällen die Aufstallung unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, möglich.
Da sich die Geflügelpest in Bayern weiter ausbreitet, hat das Bayerische Umweltministerium tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz angeordnet. Zu präventiven Zwecken ist die Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet angeordnet. Die Stadt Ingolstadt hat hierzu Anfang März eine Allgemeinverfügung erlassen.
Demnach wird für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden – im Gebiet der Stadt Ingolstadt halten, eine Aufstallung des Geflügels angeordnet.
Private und gewerbliche Geflügelhalter müssen zudem eine Reihe Vorsichtsmaßnahmen einhalten, darunter die Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Ställe, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion.
Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Stadtgebiet Ingolstadt verboten.
Für Wildvögel – Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel – gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Stadtgebiet Ingolstadt.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, bislang ist noch kein Fall im Stadtgebiet Ingolstadt aufgetreten.
Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst und Funde den lokalen Behörden (Gesundheitsamt/Veterinärwesen Telefon 0841 305-1450) gemeldet werden.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Ingolstadt ist im Wortlaut auf der städtischen Homepage in der Rubrik „Amtliche Mitteilungen“ unter www.ingolstadt.de/amtliche (Datum 5. März) zu finden bzw. hier: www.ingolstadt.de/Leben/Gesundheit/Veterinärwesen/
Allgemeine Informationen zum Thema Geflügelpest hält das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bereit: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest
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