Inzidenz dreimal über 35 – Reduzierte Personenzahl ab Montag
Das maßgebliche Robert-Koch-Institut meldet für die 7-Tages-Inzidenz heute einen Wert von 49,5 für die Stadt Ingolstadt. Damit wird im Stadtgebiet der Schwellenwert von 35 den dritten Tag in Folge überschritten.
Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht für diesen Fall eine amtliche Bekanntmachung durch die Stadt Ingolstadt vor.
Die Überschreitung hat folgende Auswirkung: Ab Montag, 15. März, 0 Uhr gilt im Bereich der Kontaktbeschränkungen, dass sich Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich die Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen dürfen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (bislang: zehn Personen). Die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Die sonstigen Vorschriften der 12. BayIfSMV des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bleiben unberührt.
Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldet für die Einwohner Ingolstadts folgende Fallzahlen (13.03.2021, 13.00 Uhr)
Aktuell Infizierte: 95 Personen
Genesene: 3.997 Personen
Gestorbene: 92 Personen
Fälle insgesamt: 4.184 Personen
Entwicklung: sechs neue Fälle seit der gestrigen Meldung. Insgesamt wurden für Ingolstadt bisher in 92 Fällen Mutationen nachgewiesen, davon 83x die britische Variante, neun Laborbefunde ausstehend.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
lt. LGL Bayern 49,5 (Stand heute, 8 Uhr)
lt. RKI 49,5 (Stand heute, 0 Uhr)
Im Klinikum Ingolstadt werden derzeit 20 Patienten behandelt, die COVID-19 positiv sind. Ein Patient liegt auf der Intensivstation und wird beatmet. Stand: heute, 7.30 Uhr.
Kommunale Antigen-Schnelltests: Im Schnelltestzentrum Mitte (Auf der Schanz 39, Flachdachgebäude auf dem Parkplatz) und in der Teststation Süd (Geisenfelder Straße 1) kann man sich nach vorheriger Terminreservierung kostenlos auf das Corona-Virus mittels Antigen-Schnelltest testen lassen. Termine können für maximal drei Tage im Voraus unter www.ingolstadt.de/corona gebucht werden. Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Online-Buchung haben, erhalten Hilfe unter 0841 305-1430 (Mo. bis Fr. 8 bis 16 Uhr).
Aktuelle Infos unter www.ingolstadt.de/corona
Amtliche Bekanntmachung:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) – Feststellung der Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen
Die Stadt Ingolstadt gibt auf der Grundlage der 12. BayIfSMV, § 3 Nr. 2 und Nr. 3 und § 30 Abs. 1 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 65 der Zuständigkeitsverordnung und Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes amtlich bekannt:
1.) Das Robert-Koch-Institut weist für das Stadtgebiet Ingolstadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von über 35 aus: 11. März: 46,6, 12. März: 49,5, 13. März 2021: 49,5 (Corona-Dashboard unter http://corona.rki.de, Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen).
2.) Somit gilt hinsichtlich der Kontaktbeschränkung ab Montag, 15. März 2021, 0 Uhr nach §4 Abs. 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.
Die sonstigen Vorschriften der 12. BayIfSMV des Bayerischen Staatsministeriums für Ge-sundheit und Pflege bleiben unberührt.
Stadt Ingolstadt
Ingolstadt, 13.03.2021
gez. Dirk Müller
Berufsmäßiger Stadtrat für Recht, Sicherheit und Ordnung