Ansteigende Inzidenz in Ingolstadt könnte bald wieder Einschränkungen bringen
Das maßgebliche Robert-Koch-Institut meldet für die 7-Tages-Inzidenz am Donnerstag einen Wert von 46,6 für die Stadt Ingolstadt. Damit wird nach 34 Tagen erstmalig im Stadtgebiet der Schwellenwert von 35 wieder überschritten (erstmals lag der Wert am 5. Februar bei 34,2).
Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldet für die Einwohner Ingolstadts am Donnerstag folgende Fallzahlen:
Aktuell Infizierte: 78 Personen
Genesene: 3.997 Personen
Gestorbene: 92 Personen
Fälle insgesamt: 4.167 Personen
Entwicklung: Zwölf neue Fälle seit der gestrigen Meldung. Insgesamt wurden für Ingolstadt bisher in 72 Fällen Mutationen nachgewiesen, davon 62x die britische Variante, zehn Laborbefunde ausstehend.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
lt. LGL Bayern 46,6 (Stand heute, 8 Uhr)
lt. RKI 46,6 (Stand heute, 0 Uhr).
Der in den vergangenen Tagen zu beobachtende Anstieg der Infektionszahlen in Ingolstadt resultiert vorwiegend aus dem zunehmenden Auftreten von Mutationen (britische Variante) und ihrer höheren Infektiosität. Nach Einschätzung des Gesundheitsamtes gibt es aber keinen erkennbaren Zusammenhang zur Wiederaufnahme des Wechselunterrichts an den Schulen bzw. des Regelbetriebs in Kindertageseinrichtungen Anfang März. Aufgrund der Inkubationszeit wird auch nicht da- von ausgegangen, dass die Lockerungen zu Beginn dieser Woche bereits Auswirkungen zeigen.
Das Überschreiten des Schwellenwertes 35 hat unmittelbar noch keine sofortigen Auswirkungen. Liegt die Inzidenz jedoch für drei Tage in Folge über dem Schwellenwert, treten ab dem zweiten Tag nach dreimaliger Überschreitung entsprechende Änderungen in Kraft. Läge also z.B. nach dem heutigen Donnerstag auch am Freitag und Samstag der Wert über 35, treten am Montag Änderungen in Kraft. Die dreitägige Überschreitung und der Geltungsbeginn der Änderungen werden dann von der Stadt Ingolstadt entsprechend öffentlich bekanntgegeben.
Das Überschreiten des Schwellenwerts 35 betrifft zunächst nur die Kontaktbeschränkungen. Nach der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen sich bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich die Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Bei einer Inzidenz unter 35 sind insgesamt zehn Personen erlaubt. Die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl von 5 bzw. 10 Personen außer Betracht.
Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf appelliert in diesem Zusammenhang an die Bevölkerung weiterhin die geltenden Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Auch fordert er auf, das Angebot an kostenlosen Schnelltests in den kommunalen Schnellteststationen zu nutzen: „Testen und Lockerungen sind zwei Seiten derselben Medaille. Um nicht ständig zwischen Schließen und Lockern zu schwanken und dauerhafte Öffnungen zu erreichen, müssen wir die Kontrolle über die Infektionen behalten. Dazu müssen wir konsequent und mehr testen!“
Im Schnelltestzentrum Mitte (Auf der Schanz 39, Flachdachgebäude auf dem Parkplatz) und in der Teststation Süd (Geisenfelder Straße 1) kann man sich nach vorheriger Terminreservierung kostenlos auf das Corona-Virus mittels Antigen-Schnelltest testen lassen.
Termine können für maximal drei Tage im Voraus unter http://www.ingolstadt.de/corona gebucht werden. Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Online-Buchung haben, erhalten Hilfe unter 0841 305-1430 (Mo. bis Fr. 8 bis 16 Uhr).
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