Antworten auf Heilig-Geist-Fragenkataloge von CSU und FW
Oberbürgermeister Christian Scharpf hat die Antworten der Heilig-Geist-Stiftung zu den Fragen der Fraktionen CSU und FW jeweils in einem Schreiben an die Fraktionen übermittelt:
Fragen der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.01.2021
Sehr geehrter Herr Grob,
ich bitte Sie, die verspätete Beantwortung der Fragen zu entschuldigen. Durch die Entscheidung des Stiftungsrates das Gesundheitsamt und die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) mit der Prüfung des Ausbruchsgeschehens im Altenheim der Heilig-Geist-Spital-Stiftung in der Fechtgasse zu beauftragen, war es aus unserer Sicht wichtig, in die Prüfung auch Ihre Fragen miteinzubeziehen. Hinzu kam dann der Wunsch der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, ihr den gesamten Prüfbereich vor einer Veröffentlichung zur Prüfung zuzuleiten. Insofern gestatten wir uns den ausdrücklichen Hinweis, dass die Antworten den Sachstand zum 22.02.2021 wiedergeben.
Die Fragen Ihrer Fraktion wurden vom Stiftungsvorstand bzw. der Heimleitung der Heilig-Geist-Spital-Stiftung wie folgt schriftlich beantwortet:
Fragen im Hinblick auf lnfektionsschutzmaßnahmen für die Bewohner/innen:
Frage 1: Welche lnfektionsschutzmaßnahmen kamen bei der Betreuung und Pflege von Bewohnern zum Einsatz?
Antwort:
Zum Zeitpunkt der Anfrage trugen alle Mitarbeiter im Bereich Pflege, Betreuung und auch die Mitarbeiterinnen der Hauswirtschaft die sog. Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Diese umfasste Schutzbrille oder Visier, Einweg-Overall, FFP2 Maske und Einmalhandschuhe. Zusätzlich dazu wurde in den Bewohnerzimmern positiv getesteter Bewohner ein Einwegschutzkittel getragen, der nach jeder Versorgung eines positiven Bewohners im Zimmer abgelegt und entsorgt wurde.
Frage 2:
Wann wurden erstmals positive Testergebnisse nach Weihnachten bekannt?
Antwort:
Am 29.12.2020
Frage 3:
Welche Art von Covid-19 Tests wird angewandt?
Antwort:
Es werden Schnelltests der Firmen Roche und Siemens angewandt. Beide Fabrikate sind selbstver ständlich zugelassen.
Frage 4:
Wie viele Bewohner/innen sind aktuell positiv auf Covid-19 getestet?
Antwort:
Mitte Januar 2021 lagen für 71 Bewohner positive CoronaTestergebnisse vor.
Frage 5:
Wie viele positiv getestete Bewohner/innen werden stationär im Krankenhaus behandelt?
Antwort:
Insgesamt wurden 15 Bewohner in eine stationäre Behandlung überwiesen.
Frage 6:
Wie viele liegen auf der Intensivstation, wie viele werden beatmet?
Antwort:
Uns ist nicht bekannt, ob einer unserer Bewohner zur Versorgung in einer Intensivstation gewesen wäre. Hinweise der Angehörigen liegen dazu auch nicht vor. Dies gilt folglich auch für die Frage nach einer möglichen Beatmung.
Frage 7:
Wie viele Bewohner/innen sind mit oder an Covid-19 verstorben?
Antwort:
Bis zum 13./14.01.2021 sind 14 Bewohner mit oder an Covid19 verstorben
Frage 8:
Ist es richtig, dass Bewohner/innen die Weihnachtsfeiertage und/oder Silvester/Neujahr zu Hause verbracht haben?
Antwort:
An den Weihnachtsfeiertagen haben Bewohner aus allen drei Wohnbereichen die Einrichtungen verlassen. Dabei wurden sowohl kürzere (1 Stunde) als auch längere (bis zu 6,5 Stunden) Abwe senheiten dokumentiert. überdies gibt es auch (eher rüstige) Bewohner, die die Einrichtung auch ohne Abmeldung beim Personal für gewisse Zeiten verlassen.
Frage 9:
Wenn ja: Wie viele Bewohner/innen waren zu Hause?
Antwort:
Aus den Aussagen der Bewohner/innen bzw. deren Angehörigen können wir bei wenigstens drei Bewohnern bestätigen, dass an den Weihnachtsfeiertagen Aufenthalte bei Familienangehörigen zum Teil mehrfach stattgefunden haben.
Frage 10:
Wie wurde nach der Rückkehr dieser Bewohner/innen verfahren, um dem Infektionsschutz gerecht zu werden? ·
Antwort:
Diejenigen Bewohner, die nach Familienaufenthalten in die Einrichtung zurückkamen, wurden mit deren Zustimmung und deren kognitiven Verständnis gebeten (weitgehend) in den Bewohnerzimmern zu verbleiben. Unterbringungsbeschlüsse liegen für diese Bewohner nicht vor. Das vorhandene Hygienekonzept wurde und wird weiter angewandt.
Frage 11:
Mussten die Bewohner/innen sich .vor ihrer Rückkehr testen lassen und ein negatives Testergebnis bei ihrer Rückkehr vorlegen?
Antwort:
Nein. Diejenigen Bewohner, die auch schon vor Weihnachten die Einrichtung verlassen haben (Ausnahme: Alleinige Spaziergänge im engen Umgriff der Einrichtung) wurden durch die Mitarbeiter in besonderer Weise beobachtet. Die Bereitschaft der Bewohner sich regelmäßig abstreichen zu las sen, ist nicht sehr hoch. Umso wichtiger ist die enge Beobachtung in Bezug auf das Auftreten von Symptomen.
Frage 12:
Bei wie vielen Bewohner/innen lagen bei Rück.kehr ins HGS aus den Feiertagen bereits positive Testergebnisse vor, wie wurde dann verfahren? ‚
Antwort:
Es lagen bei keinem Bewohner positive Ergebnisse vor. Es wurden bei den Bewohnern auch keinerlei Symptome festgestellt. ·
Frage 13:
Können die Bewohner/innen untereinander in Kontakt treten?
Antwort:
Die Bewohner können untereinander in Kontakt treten.
Seit dem ersten positiven Schnelltestergebnis am 29.12.2020 wurden die Wohnbereiche voneinan der abgetrennt. Alle Bewohner wurden in ihren Zimmern isoliert. Die Trennung der Wohnbereiche hat sofort stattgefunden.
Nach dem Ende der Quarantänezeit dürfen Bewohner soweit sie in den 48 Stunden nach dem Ende der Quarantäne symptomfrei und ohne Beschwerden sind ihr Zimmer, den Wohnbereich und auch die Einrichtung verlassen. Sie dürfen sich wieder völlig frei bewegen. Diese Regelung ist mit Vertretern des Gesundheitsamts abgestimmt.
Frage 14:
Konnten die Bewohner, die über die Feiertage das Heim verlassen hatten, nach ihrer Rückkehr mit anderen Bewohnern in Kontakt treten?
Antwort:
Bis zum Bekanntwerden des ersten positiven Testergebnisses war die Einrichtung ein „offenes Haus“. Alle Bewohner der Einrichtung. konnten in den Wohnbereichen mit ihren Mitbewohnern in Kontakt treten. Bei der Rückkehr von Bewohnern aus Ausflügen etc. wird darauf geachtet, dass die Bewohner die vorgegebenen Hygieneregeln anwenden.
Frage 15:
Welche lnfektionsschutzmaßnahmen wurden/werden hierbei ergriffen?
Antwort:
Innerhalb der Einrichtung wurden mehrere Hygieneschutzmaßnahmen getroffen. Die Mitarbeiter ha ben für sich selbst und auch dafür zu sorgen, dass diese von den Bewohnern und ggf. von den Besuchern beachtet werden.
Mit Beginn der Besuchsregelung wurden ab 09.05 2020 alle Besucher aufgelistet. Vor einem Besuch mussten Besucher schriftlich erklären, dass weder Fieber noch Coronatypische Symptome vorlie gen. Weiterhin wurden zur Nachverfolgung die persönlichen Daten erhoben. Die Erklärung ist durch den Besucher zu unterzeichnen. Der Besuch fand grundsätzlich im Innenhof an eigens gestalteten Sitzgelegenheiten mit entsprechender Abstandsregelung statt. Es galt für Besucher und Bewohner die Verpflichtung zum Tragen einer zugelassenen Maske (MundNasenSchutz).
Vor Betreten und beim Verlassen der Einrichtung musste jeder Besucher eine Händedesinfektion vornehmen. Die Mitarbeiterin, die Besucher· schriftlich erfasste, überwachte auch die Händedesin fektion und die Einhaltung der Abstandsregeln bei Betreten, Verlassen und während des Besuchs an den Sitzgelegenheiten. Nach jedem Besucherwechsel wurden die Sitzgelegenheit und der dazwischenstehende Tisch desinfiziert. Es wurde streng darauf geachtet, dass sich während des ge
samten Besuchs kein Körperkontakt ergibt.
Bei unpassender Witterung waren Besuche im großen Speisesaal möglich. Auch dort wurde durch die Anordnung von großen Tischen zwischen zwei Stühlen der notwendige Abstand hergestellt. Um für möglichst alle Bewohner Besuche zu ermöglichen wurde die Besuchszeit grundsätzlich auf 30 Minuten limitiert. War das Besucheraufkommen gering, so konnte die Besuchszeit ausgedehnt werden. Während der Wechselzeiten wurde der große Speisesaal ausreichend belüftet.
Frage 16:
Sind die Abteilungen in sich geschlossen für Bewohner/innen anderer Abteilungen?
Antwort:
Nein, die Einrichtung ist ohne beschützende Wohnbereiche und damit für die Bewohner frei zugänglich. Es gibt keine Bewohner mit Unterbringungsbeschlüssen, die eine differenzierte Unterbringung erforderlich machen würde.
Frage 17:
Welche Maßnahmen werden für Covid-19 Erkrankte im Übrigen eingesetzt, um die anderen Bewoh- ner/innen und das Pflegepersonal zu schützen?
Antwort:
Die Bewohner befinden sich in ihren jeweiligen Bewohnerzimmern. Die Stationen sind in sich ge schlossen, jedoch nicht abgesperrt (Die Erhaltung der Fluchtwege muss gegeben sein). Erkrankte Bewohner befinden sich in Quarantäne. Die „Umsiedlung“ gesunder Bewohner z. B. in freie Zimmer ins Anna Ponschab Haus, in andere Pflegeeinrichtungen, in zeitweise diskutierte Hotels wollte man nach eingehender Beratung den betroffenen Bewohnern nicht zumuten. Nach einer 10monatigen Phase weitgehend im Heilig Geist Spital sollten die Menschen nicht noch einer weiteren Belastung ausgesetzt sein.
Die Verlegung in ein Hotel wäre wegen der fehlenden Hilfsmittel (Schwesternrufanlage, behinder tengerechte Betten, Hubbadewannen u.v.a.) kaum darstellbar gewesen. Eine adäquate Versorgung hätte nicht stattfinden können.
Fragen im Hinblick auf lnfektionsschutzmaßnahmen für Besucher/innen:
Frage 1:
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Besucher/innen das Heilig-Geist-Spital betreten?
Antwort:
Es gab ab 09.05.2020 (nach Lockerung des Lockdowns im Frühjahr) Besuchszeiten mit einem zeitlichen Limit. Während dieser Besuchszeit musste zusätzlich Personal dafür abgestellt werden, um das erforderliche Besuchskonzept umsetzen zu können und die Einhaltung der Vorgaben während der Besuche kontrollieren zu können. Jeder Besucher musste schriftlich erklären, dass er ohne Fie ber und frei von typischen CoronaSymptomen ist. Dies musste mit Unterschrift bestätigt werden. Dabei wurden persönliche Daten erhoben und im Rahmen der DSGVO für eine mögliche Nachver folgung bei einer möglichen Infektion gesammelt.
Der Mitarbeiter hatte aber nicht nur administrative Aufgaben, sondern neben der Überwachungs tätigkeit während des Besuchs (insbesondere die Einhaltung der Maskenpflicht für Bewohner und Besucher sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern) sowie die Einhaltung der Hy gienevorschriften der Besucher vor und nach dem Besuch insbesondere Händedesinfektion, aber auch die Desinfektion der Tische und Stühle der jeweiligen Sitzgruppe (vgl. auch oben Frage 15).
Ab 09.12.2020 haben sich die Besuchsregelungen durch die Vorgaben der 10. Bayer. lnfektions schutzmaßnahmenverordnung deutlich verschärft. Bewohner durften nur noch von einer konstanten Person besucht werden. Die vormals frei gewählte Besuchsdauer wurde ab dieser VO auf 30 Minu ten limitiert. Besucher und Bewohner mussten während des Besuches eine FFP2 Maske tragen. In dieser Zeit musste die Einrichtung im Bedarfsfall auch für Besucher eine entsprechende Maske be reithalten.
Frage 2:
War die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses erforderlich, um Angehörige im HGS besuchen zu dürfen?
Antwort:
Ab 09.12.2020 war zum Besuch eines Bewohners in Einrichtungen ein negativer PCR Test erfor derlich, der nicht älter als 72 Stunden oder ein sog. Antigen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stun den sein durfte. Während den Weihnachtsfeiertagen.wurde die Geltungsdauer der jeweiligen Tests um 24 Stunden auf 72 bzw. 96 Stunden verlängert (11. Bayer. lnfektionsschutzmaßnahmenverord nung}.
Wer kein negatives Testergebnis vorlegen konnte, konnte sich unmittelbar vor dem Besuch durch eine entsprechend qualifizierte und eingewiesene Fachkraft des HGS abstreichen lassen. Bei nega tivem Ergebnis war anschließend ein Besuch zulässig. Bei einem positiven Testergebnis waren wir aufgefordert das Gesundheitsamt entsprechend zu informieren.
Alle Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und die Maskenpflicht blieben erhalten. Zusätzlich kam hinzu, dass Besucher und Bewohner inzwischen eine FFP2 Maske zu tragen hatten.
Frage 3:
Wie wurde das kontrolliert und dokumentiert?
Antwort:
Alle Besuche wurden erst nach negativem Test bzw. Vorlage eines Tests mit der erforderlichen zeitlichen Gültigkeit absolviert. Die Besucher haben zudem ihre Symptomfreiheit und „kein Fieber“ mittels Unterschrift bestätigt. Außerdem wurden Name, Adresse und Telefonnummer sowie die be suchte Person schriftlich fixiert. Über jeden Besuch wurde ein entsprechendes Formular ausgefüllt, unterzeichnet und zur Nachverfolgung (bei einer möglichen Infektion z. B. an einem bestimmten Besuchstag} aufbewahrt.
Frage 4:
Welche .Regelungen gelten diesbezüglich?
Antwort:
Die erforderlichen Regelungen entsprachen einem durch das Bay. Staatsministerium für Pflege und Gesundheit vorgegebenen und durch die Einrichtung zu erstellenden Besucherkonzept. Im Einzel nen bereits bei den Fragen o und a. Die entsprechenden Besuchsregeln wurden sowohl im Ein gangsbereich schriftlich dargestellt, als auch auf der Website veröffentlicht.
Fragen im Hinblick auf lnfektionsschutzmaßnahmen für Mitarbeiter/innen:
Frage 1:
Welche lnfektionsschutzmaßnahmen gelten für die Mitarbeiter/innen?
Antwort:
Es gelten die Vorgaben der 10. und 11. Bayer. lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregemachweis des Corona Virus SARSCoV2.
Zur Übernahme der Antigen Schnelltests war eine Schulung der Fachkräfte erforderlich.‘ Dies konnte durch einen Facharzt am 23.11.2020 vorgenommen werden und im Anschluss daran wurden die Mitarbeiter soweit im Dienst eingeteilt regelmäßig (zweimal pro Woche} abgestrichen. Mitarbeiter, die mehrere Tage „im Frei“ waren, wurden vor Aufnahme der Beschäftigung abgestrichen.
Frage 2:
Werden bzw. wurden die Mitarbeiter/innen in regelmäßigen Abständen getestet?
Antwort:
Ja. Die Mitarbeiter wurden regelmäßig 2 x pro Woche getestet soweit sie im Dienst sind. Kommt ein Mitarbeiter nach freien Tagen zurück zum Dienst, wird er vor Aufnahme der Beschäftigung getestet.
Frage 3:
Welche Art von Covid-19 Test wird verwendet?
Antwort:
Schnelltests der Firmen Roche und Siemens. Beide Testversionen sind zugelassen.
Frage 4:
Wann und wie häufig werden die Mitarbeiter/innen auf Covid 19 getestet?
Antwort:
Die Mitarbeiter werden regelmäßig 2 x pro Woche getestet soweit sie im Dienst sind. Kommt ein Mitarbeiter nach freien Tagen zurück zum Dienst, wird er vor Aufnahf!1e der Beschäftigung getestet.
Frage 5:
Wie viele Mitarbe. iter/innen sind aktuell positiv auf Covid-19 getestet?
Antwort:
Zum Zeitpunkt der Fragestellung 13./14.01.2021 waren 32 von 67 Mitarbeitern (der Beschäftigten in Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft) positiv getestet. ‚Zusätzlich war ein Mitarbeiter als Kontakt person 1 in häuslicher Quarantäne.
Frage 6: .
Wie viele Mitarbeiter/innen sind derzeit wegen Covid 19-/nfektionen und aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht im Dienst und wie lange werden sie voraussichtlich noch fehlen?
Antwort:
Fehlzeiten und Quarantänezeiten waren im Voraus nicht zeitlich erkennbar. Infizierte Mitarbeiter hatten, soweit zum Zeitpunkt der Anfrage bekannt, Oberwiegend schwere Krankheitsvertäufe. Die Beendigung von Quarantänemaßnah!’Den oblagen ausschließlich den Gesundheitsämtern nach Abklingen der Symptome. Dies geschah bilateral zwischen GA und dem einzelnen Mitarbeiter ohne
Beteiligung des Arbeitgebers. Die Mitarbeiter selbst hatten keinen Einfluss auf die Beendigung der Quarantäne. Mindestvoraussetzung war nach Ablauf. der Quarantänelaufzeit weitere 48 Stunden ohne Symptome. Insgesamt waren 32 Mitarbeiter (Pflege und Betreuungskräfte sowie hauswirt schaftliche Mitarbeiter) der drei Wohnbereiche positiv getestet.·
Frage 7:
Werden aufgrund von Corona bedingtem Persona/mange/ Mitarbeiter/innen aus dem Anna-Ponschab-Haus im HGS beschäftigt?
Antwort: .
Ja, es wurden insgesamt fünf Mitarbeiter aus dem Anna Ponschab Haus im Heilig Geist Spital, Fechtgasse eingesetzt.
Frage 8:
Sind Mitarbeiter/innen bereits geimpft? Wenn ja: wie viele?
Antwort:
Am 11.01.2021 wurden 18 Mitarbeiter geimpft. Alle positiv getesteten Mitarbeiter können nicht geimpft werden.
Frage 9:
Wie ist die Situation bei den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Können sie derzeit im HGS tätig sein?
Antwort:
Nein. Ehrenamtliche Mitarbeiter waren seit Anbeginn der Pandemie nicht weiter im Einsatz.
Frage 10:
Wennja: welche Schutzmaßnahmen (z. B. wie und wie oft wird getestet) werden im Hinblick aufihre Arbeit ergriffen? Ist es vorgesehen, auch dieser Personengruppe die Impfung ermöglichen zu kön- nen? Wennja, wie viele Ehrenamtliche wurden bereits geimpft?
Antwort:
Eine mögliche Impfung von ehrenamtlichen Helfern liegt nicht in der Verfügung unserer Einrichtung Anfragen durch Ehrenamtliche liegen hierzu nicht vor.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Heilig Geist Spital waren lange Zeit stolz darauf, dass es gelungen ist, die Bewohnerinnen und Bewohner Ober sehr lange Zeit erfolgreich von Infek tionen mit dem CoronaVirus fern zu halten. Umso betroffener sind jetzt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Natürlich sind es die Angehörigen und Freunde, die in dieser Zeit Partner, Elternteile, Geschwister oder Freunde verloren haben, aber wir haben unsere Bewohner verloren, die wir in der Zeit der Pandemie, mit all den räumlichen Einschränkungen noch viel näher um uns hatten, als je zuvor. Dieses sehr bedauerliche Ergebnis belastet uns mehr, als wir es vermitteln können.
Sehr geehrter Herr Grob, ich hoffe, dass ich Ihre Fragen in ausreichendem Maße beantworten konnte.
Fragen der FREIEN WÄHLER-Stadtratsfraktion vom 14.01.2021
Sehr geehrter Herr Stachel,
ich bitte Sie, die verspätete Beantwortung der Fragen zu entschuldigen. Durch die Entscheidung des Stiftungsrates das Gesundheitsamt und die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) mit der Prüfung des Ausbruchsgeschehens im Altenheim der Heilig-Geist-Spital-Stiftung in der Fechtgasse zu beauftragen, war es aus unserer Sicht wichtig, in die Prüfung auch Ihre Fragen miteinzubeziehen. Hinzu kam dann der Wunsch der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, ihr den gesamten Prüfbereich vor einer Veröffentlichung zur Prüfung zuzuleiten. Insofern gestatten wir uns den ausdrücklichen Hinweis, dass die Antworten den Sachstand zum 22.02.2021 wiedergeben.
Die Fragen Ihrer Fraktion wurden vom Stiftungsvorstand bzw. der Heimleitung der Heilig-Geist-Spital-Stiftung wie folgt schriftlich beantwortet:
Fragen der Fraktion der Freien Wähler zur Situation Heilig-Geist-Spital im Januar 2021:
Frage 1:
Welche Vorschriften zum Schutz der Hausbewohner und Mitarbeiter waren zu beachten und wie wurde dies umgesetzt?
Antwort:
Schon zu Beginn der Pandemie insbesondere mit dem Lockdown im März 2020 wurden durch diverse Bayer. lnfektionsschutzmaßnahmenverordnungen Regelungen zu erhöhten Hygienemaßnahmen eingefordert, die selbstverständlich zum Schutz der Bewohner und Mitarbeiter Anwendung gefunden haben.
Alle Mitarbeiter wurden im Rahmen der Hygienevorschriften stets aktuell über die meist höher bzw. strenger werdenden Vorgaben informiert und geschult. Nach Wegfall des strengen Lockdowns und der damit verbundenen Öffnung der Einrichtung ist seit 09.05.2020 die Möglichkeit gegeben, dass Besucher die Einrichtung unter bestimmten Voraussetzungen besuchen können. Dies erfolgte nach einem sogenannten Besuchskonzept.
Vor jedem Besuch mussten Besucher schriftlich erklären, dass weder Fieber noch Corona-typische Symptome vorliegen. Weiterhin werden zur Nachverfolgung die persönlichen Daten erhoben. Die Erklärung ist durch den Besucher zu unterzeichnen. Der Besuch fand grundsätzlich im Innenhof an eigens gestalteten Sitzgelegenheiten mit entsprechender Abstandsregelung statt. Es galt für Besucher und Bewohner die Verpflichtung zum Tragen einer zugelassenen Maske (Mund-Nasen-Schutz}.
Vor Betreten und beim Verlassen der Einrichtung musste jeder Besucher eine Händedesinfektion vornehmen. Die Mitarbeiterin, welche die Besucher schriftlich erfasste, überwachte auch die Händedesinfektion und die Einhaltung der Abstandsregeln bei Betreten, Verlassen und während des Besuchs an den Sitzgelegenheiten. Nach jedem Besucherwechsel wurden die Sitzgelegenheit und der dazwischenstehende Tisch desinfiziert. Es wurde streng darauf geachtet, dass sich während des gesamten Besuchs kein Körperkontakt ergibt.
Bei unpassender Witterung waren Besuche im großen Speisesaal möglich. Auch dort wurde durch die Anordnung von großen Tischen zwischen zwei Stühlen der notwendige Abstand hergestellt. Um für möglichst alle Bewohner Besuche zu ermöglichen wurde die Besuchszeit grundsätzlich auf 30 Minuten limitiert. War das Besucheraufkommen gering, so konnte die Besuchszeit ausgedehnt
werden. Während der Wechselzeiten wurde der große Speisesaal ausreichend belüftet.
Alle Besucher und deren Angaben sind aufzubewahren um im Bedarfsfall eine Rückverfolgung einer möglichen Ansteckung zu ermöglichen. Ab 09.12.2020 haben sich die Besuchsregelungen durch die Vorgaben der 10. Bayer. lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung deutlich verschärft. Bewohner durften nur noch von einer konstanten Person besucht werden. Die vormals frei gewählte Besuchsdauer wurde ab dieser VO auf 30 Minuten limitiert. Besucher und Bewohner mussten während des Besuches eine FFP2 Maske tragen. In dieser Zeit musste die Einrichtung im Bedarfsfall auch für Besucher eine entsprechende Maske bereithalten.
Ebenfalls ab 09.12.2020 war zum Besuch eines Bewohners in Einrichtungen ein negativer PCR Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden oder ein sog. Antigen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte. Während den Weihnachtsfeiertagen wurde die Geltungsdauer der jeweiligen Tests um 24 Stunden auf 72 bzw. 96 Stunden verlängert (11. Bayer. lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung).
Wer kein negatives Testergebnis vorlegen konnte, konnte sich unmittelbar vor dem Besuch durch eine entsprechend qualifizierte und eingewiesene Fachkraft des HGS abstreichen lassen. Bei negativem Ergebnis war anschließend ein Besuch zulässig. Bei einem positiven Testergebnis ist die Einrichtung aufgefordert das Gesundheitsamt entsprechend zu informieren. Alle Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und die Maskenpflicht blieben erhalten.
Für Mitarbeiter wurden die Hygienevorschriften um die Vorgaben der 10. und 11. Bayer. lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregemachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2 erweitert. Das führte zur Durchführung von regelmäßigen Schnelltests der Mitarbeiter.
Zur Übernahme der Antigen Schnelltests war eine Schulung der Fachkräfte erforderlich. Dies konnte durch einen Facharzt am 23.11.2020 vorgenommen werden und im Anschluss daran wurden die Mitarbeiter- soweit im Dienst eingeteilt- regelmäßig (zweimal pro Woche) abgestrichen. Mitarbeiter, die mehrere Tage „im Frei“ waren, wurden vor Aufnahme der Beschäftigung abgestrichen.
Nach Vorliegen des ersten positiven Schnelltests am 29.12.2020 wurde zur Verifizierung ein PCR- Test durch einen Arzt veranlasst. Gleichzeitig wurde der betroffene Wohnbereich isoliert. Ein sofortiges Besuchsverbot für diesen Wohnbereich wurde ausgesprochen und umgesetzt. Alle Bewohner dieses Wohnbereichs wurden in ihren Zimmern isoliert.
Alle Mitarbeiter qieses Wohnbereichs erhöhten sofort den Grad ihrer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und tragen seit dem Schnelltestergebnis Schutzbrille/Vsier, Einweg-Overall, FFP2 Maske und Einmalhandschuhe. Die Versorgung der Bewohner erfolgte abgestuft. Zunächst wurden alle negativ und zuletzt der positiv getestete Bewohner versorgt, um die Übertragung des Virus auszuschließen. Nach Versorgung des positiv getesteten Bewohners wurde die PSA vollständig gewechselt und speziell (als infektiöser Müll) entsorgt. Nach einem weiteren positiven Test im gleichen Wohnbereich wurde die Einrichtung für Besucher vollständig geschlossen. Die Angehörigen wurden telefonisch informiert.
Frage 2:
Gab es Probleme bei der Umsetzung und wenn ja, welche?
Antwort:
Angehörige mussten bei Besuchen häufig mehrmals ermahnt werden, die Hygiene und Abstandsregeln einzuhalten (Mund-Nasenbedenkungen wurden häufig abgenommen, Abstände nicht eingehalten, da viele Bewohner und Besucher teils in ihrer Hörfähigkeit stark eingeschränkt sind). Die Einrichtung hat keine Möglichkeit der Überwachung der Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Abstandsregeln bei Abholung von Bewohnern durch Angehörige zur Durchführung gemeinsamer Spaziergänge im Umgriff der Einrichtung.
Frage 3:
Wurde streng nach dem Hygienekonzept des Heims gehandelt und war dieses ausreichend geeignet den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten?
Antwort:
Innerhalb der Einrichtung wurden alle Vorschriften eingehalten. Wie oben erwähnt war dies während der Besuchszeiten nur mit Nachdruck einzuhalten. Teilweise mussten sich die Mitarbeiter von Besuchern richtiggehend beschimpfen lassen, wenn an die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln hingewiesen werden musste. ·
Frage 4:
Gibt es Anhaltspunkte für die Ursache des Infektionsgeschehens im Haus?
Antwort:
Es können verschiedene Vermutungen angestellt werden. Seriöser Weise lassen sich dazu keine Nachweise anführen.
Frage 5:
Welche Rolle hatten Besucher bzw. Familienbesuche außer Haus zur Weihnachtszeit?
Antwort:
Die Einrichtung war seit dem 09.05.2020 für Besucher geöffnet. Besuche wurden im Rahmen des Besucherkonzepts, das den verschiedenen Bayer. lnfektionsschutzmaßnahmenverordnungen entspricht/entsprach, durchgeführt.
Die Einrichtung der Heilig Geist Spital Fechtgasse ist eine Einrichtung ohne beschützenden Wohn- und Pflegebereich, die es seit 09.05.2020 nicht gestattet Bewohner in der Einrichtung zu belassen. Gleichzeitig sind Besuche in der Einrichtung unter Beachtung der o. g. Besuchsregeln möglich.
In den Tagen vor Weihnachten haben die Pflegekräfte viele Gespräche mit Angehörigen geführt und dabei stets versucht die Wünsche nach „Beurlaubung für ein Weihnachtsfest im Kreise der Familie“ wegen des erhöhten Infektionsrisikos ausnahmsweise zurückzustellen und dies zu gegebener Zeit nachzuholen. Viele Angehörige und Bewohner haben sich an diese große Bitte gehalten. Einige Angehörige und Bewohner wollten dieser Bitte nicht nachkommen.
Ein Nachweis über den Ausbruch der Infektion im HGS kann allerdings nicht geführt werden. Den Bewohnern steht es ohnehin seit 09.05.2020 frei, die Einrichtung jederzeit zu verlassen. Dies ist in den oben erwähnten gesetzlichen Regelungen mehrfach ausdrücklich erwähnt. Ein Einfluss auf die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften kann nur innerhalb der Einrichtung bestehen.
Frage 6:
Wurde schnell genug getestet, gemeldet und geeignete Quarantänemaßnahmen eingeleitet?
Antwort:
Entsprechend der Testverordnung wurden unserer Mitarbeiter regelmäßig getestet. Die Bewohner wurden auch vor dem Ausbruch, soweit sie dazu eingewilligt haben, mit dem Antigen Schnelltest abgestrichen. Um eine zusätzliche Belastung für die Bewohner so gering als möglich zu halten, wurden Antigen Schnelltest regelmäßig bei Vorliegen von Symptomen durchgeführt. Antigen Schnelltests sind mittels Nasenabstrich durchzuführen, was viele Bewohner (aber auch Mitarbeiter) als sehr unangenehm empfinden und die Abstriche häufig ablehnten. Sofort nach Vorliegen des ersten positiven Schnelltests wurde zur Verifizierung ein PCR-Test durch einen Arzt veranlasst. Gleichzeitig wurde der betroffene Wohnbereich isoliert. Ein sofortiges Besuchsverbot für diesen Wohnbereich wurde ausgesprochen und umgesetzt. Alle Bewohner dieses Wohnbereichs wurden in ihren Zimmern isoliert. Alle Mitarbeiter dieses Wohnbereichs erhöhten sofort den Grad ihrer per- sönlichen Schutzausrüstung (PSA) und tragen ab dem Schnelltestergebnis SchutzbrilleMsier, Einweg-Overall, FFP2 Maske und Einmalhandschuhe. Die Versorgung der Bewohner erfolgte abgestuft. Zunächst wurden alle negativ und zuletzt der positiv getestete Bewohner versorgt, um die Übertragung des Virus auszuschließen. Nach Versorgung des positiv getesteten Bewohners wurde die PSA vollständig gewechselt und speziell (als infektiöser Müll) entsorgt.
Nach einem weiteren positiven Test im gleichen Wohnbereich wurde die Einrichtung für Besucher vollständig geschlossen. Die Angehörigen wurden telefonisch informiert.
Frage 7:
Wie konnten so viele Personen infiziert werden? Gab es keine strikte Teilung / Trennung der Stationen bzw. wäre dies baulich möglich gewesen?
Antwort:
Ab dem Zeitpunkt der ersten Infektionsmeldung wurden alle Wohnbereiche sofort isoliert und Mitarbeiter nicht Stationsübergreifend eingesetzt. Die Ausweitung der Infektion kann folglich vor Auftreten der ersten Infektion über mobile Bewohner, teils mit kognitiven Einschränkungen transportiert worden sein.
Frage 8: .
Welche Erkenntnisse und Maßnahmen werden aus der schlimmen Entwicklung der letzten Wochen gezogen und zukünftig umgesetzt?
Antwort:
Diese Pandemie ist bislang einzigartig. Der Betrieb einer Pflegeeinrichtung unter den bekannten Rahmenbedingungen über einen Zeitraum von 10 Monaten hat Bewohner und deren Angehörige aber auch alle Mitarbeiter psychisch und physisch vor extreme Herausforderungen gestellt. Trotz der 10-monatigen Zeit ohne einen einzigen positiven Bewohner haben sich alle Mitarbeiter der Ein- richtung keinesfalls sicher gefühlt und auch aus diesem Grund alle verordneten, zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen umgesetzt.
Zukünftige Neukonzeptionen sollten bauliche Aspekte beinhalten und Wohnbereiche derart gestalten, dass sich infektiöse Geschehen (nicht nur eine Pandemie, sondern z. B. auch bei einer Noro-Virus-lnfektion u. ä.) nicht ungehindert auf größere Bereiche ausdehnen können.
Alten- und Pflegeheime sind in ihrer Grundausrichtung menschenwürdige Betreuungseinrichtungen und keine Quarantänewohnstationen. Zudem sind Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen per se bereits stark in ihren Widerstandskräften eingeschränkt und damit weit höheren Gefahren ausgesetzt. Infektionen auch in geschützten Stationen in Kliniken zeigen, dass ein absoluter Schutz auch dort unmöglich ist.
Frage 9:
Kann der Betrieb personell, organisatorisch und baulich zukünftig uneingeschränkt sichergestellt werden bei maximalem Bewohner und Mitarbeiterschutz?
Antwort:
Zum aktuellen Zeitpunkt (19.01.2021) ist die Einrichtung der Fechtgasse auf Hilfe (Johanniter, Bundeswehr) angewiesen. Die ohnehin knappe Anzahl an Fachkräften bleibt hoffentlich erhalten. Sobald infizierte und erkrankte Mitarbeiter gesund sind bzw. Quarantänemaßnahmen abgeschlossen sind, kann der Betrieb der Fechtgasse wieder in Richtung Normalität entwickelt werden. Fraglich bleibt, inwieweit sich die vermehrte negative Presse der letzten Wochen auf die Nachfrage von Heimplätzen auswirkt. Der (bundesweite) Mangel an Pflegefachkräften bestimmt weiterhin den Betrieb und die voranschreitende Ambulantisierung der pflegerischen Versorgung beeinflusst die Größenordnung von vollstationären Einrichtungen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Heilig Geist Spital waren lange Zeit stolz darauf, dass es gelungen ist, die Bewohnerinnen und Bewohner über sehr lange Zeit erfolgreich von Infektionen mit dem Corona-Virus fern zu halten. Umso betroffener sind jetzt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Natürlich sind es die Angehörigen und Freunde, die in dieser Zeit Partner, Elternteile, Geschwister oder Freunde verloren haben, aber wir haben unsere Bewohner verloren, die wir in der Zeit der Pandemie, mit all den räumlichen Einschränkungen noch viel näher um uns hatten, als je zuvor. Dieses sehr bedauerliche Ergebnis belastet uns mehr, als wir es vermitteln können.
Sehr geehrter Herr Stachel, ich hoffe, dass ich Ihre Fragen in ausreichendem Maße beantworten konnte.