Geflügelpest: Stadt erlässt Allgemeinverfügung
Da sich die Geflügelpest in Bayern weiter ausbreitet, hat das Bayerische Umweltministerium tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz angeordnet. Zu präventiven Zwecken ist die Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet angeordnet. Die Stadt Ingolstadt erlässt hierzu eine Allgemeinverfügung.
Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden – im Gebiet der Stadt Ingolstadt halten, wird eine Aufstallung des Geflügels angeordnet. Entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Private und gewerbliche Geflügelhalter müssen eine Reihe Vorsichtsmaßnahmen einhalten, darunter die Sicherung gegen unbefugtes Be- treten der Ställe, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion.
Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Stadt- gebiet Ingolstadt verboten.
Für Wildvögel – Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel – gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Stadtgebiet Ingolstadt.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, zuletzt wurde ein Fall bei einer Graugans in Neuburg nachgewiesen.
Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst und Funde den lokalen Behörden (Gesundheitsamt/Veterinärwesen Telefon 0841 305-1450) gemeldet werden.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Ingolstadt ist im Wortlaut auf der städtischen Homepage in der Rubrik „Amtliche Mitteilungen“ unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden.
Allgemeine Informationen zum Thema Geflügelpest hält das Bayeri- sche Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bereit: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest