Stadt Ingolstadt: Klarstellung zu den Kosten für das Impfzentrum
In einer Pressemitteilung nimmt die Stadt Ingolstadt Stellung zu Kostenangaben von 37 Millionen Euro, die im Donaukurier (17.2.) im Zusammenhang mit dem Betrieb des Impfzentrums genannt werden:
Bei dem in nicht-öffentlicher Sitzung genannten Betrag handelt es sich nicht um die tatsächlich anfallenden Kosten für den Betrieb des Impfzentrums, sondern um einen kalkulatorischen Ermächtigungsrahmen in Höhe von 37 Millionen Euro für beide Standorte. Dieser geht in einer Maximalbetrachtung von der größtmöglichen Kapazität des Impfzentrums aus (2.350 Impfungen pro Tag, stationär und mobil) und kalkuliert mit entsprechend maximalem Personal-, Zeit und Materialeinsatz. Zusätzlich sind für eventuelle Unwägbarkeiten und Sonderbedarfe entsprechende Puffer vorgesehen.
Tatsächlich werden die in dieser Maximalbetrachtung zugrunde gelegten Annahmen (2.350 Impfungen pro Tag) nicht in diesem Umfang eintreten – die aktuelle Impfstoffmenge liegt bei 1.000-1.500 Impfdosen pro Woche. Die Kapazität des Impfzentrums wird modular an die ab dem zweiten Quartal deutlich ansteigenden verfügbaren Impfstoffmengen angepasst. Im Sinne der Transparenz sollte dem Stadtrat aber der maximal mögliche Kostenrahmen dargestellt werden und in dieser Größenordnung eine Handlungsermächtigung für die Verwaltung erteilt werden.
Die tatsächlichen Kosten ergeben sich neben den laufenden Fixkosten (z.B. Miete, Administration, Hotline, etc.) aus der Zahl tatsächlich durchgeführter Impfungen. Aufgrund der noch nicht abschließend planbaren Menge an Impfstofflieferungen, der unklaren Zeitdauer der Impfkampagne und damit verbundener Unwägbarkeiten können die Kosten derzeit nur näherungsweise geschätzt werden.
Aufgrund bislang bekannter Parameter wird von einem Kostenaufwand zwischen 50 und 100 Euro pro Impfung ausgegangen. Nimmt man für Ingolstadt insgesamt 200.000 Erst- und Zweitimpfungen an, würden sich die Gesamtkosten somit zwischen 10 und 20 Millionen Euro bewegen.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass der Aufbau der Impfzentren anhand der verbindlichen Vorgaben des Freistaats hinsichtlich bereitzuhaltender Kapazitäten und Personalstärken erfolgt. Die zu entrichtenden Stundensätze für das medizinische Personal sind ebenso vorgegeben. Die Kosten für Aufbau und Betrieb des Impfzentrums werden vom Freistaat erstattet.