OB Scharpf: Keine priorisierte Impfung für Erzieher/innen möglich
In einem Offenen Brief hatten die Ingolstädter Grünen eine priorisierte Impfung für Erzieher/innen in den städtischen Kindertageseinrichtungen angeregt. Darauf hat nun Oberbürgermeister Christian Scharpf geantwortet:
Sehr geehrte Frau Stadträtin Leininger, sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Späth,
vielen Dank für Ihren offenen Brief vom 5. Februar 2021 und Ihren darin formulierten Vorschlag zum prioritären Impfen von Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertageseinrichtungen unserer Stadt.
Ich kann Ihr Anliegen sehr gut verstehen, aber zum jetzigen Zeitpunkt der Impfkampagne ist, wie Sie wissen, noch nicht genügend Impfstoff für einen flächendeckenden Einsatz vorhanden. Deswegen wurde eine Reihenfolge für die Impfungen gesetzlich festgelegt. Grundlage für die Priorisierung ist die Coronavirus-Impfverordnung nach dem jeweils aktuellen Stand. Diese fußt unter anderem auf den Überlegungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), berücksichtigt allerdings auch weitere Expertengremien wie etwa die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina oder den deutschen Ethikrat.
Innerhalb der Prioritätsstufe 1 sind die über 80-Jährigen und die Bewohner/innen von Altenpflegeheimen besonders gefährdet und sollen deshalb zu Beginn der Impfaktionen schwerpunktmäßig geimpft werden. Um den Schutz dieser vulnerablen Personengruppe möglichst vielschichtig sicherzustellen, sind zudem diejenigen Personengruppen der Prioritätsstufe 1 zugeordnet worden, die in besonderem Maße mit vulnerablen Personengruppen in Kontakt kommen.
Die STIKO führt aus, dass bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen explizit benannt werden können.
Nach den Empfehlungen der STIKO obliegt es deshalb den in den Bundesländern Verantwortlichen, in Einzelfällen Personen, die nicht ausdrücklich im Stufenplan genannt sind, angemessen zu priorisieren.
Erzieher/innen und Lehrer/innen haben nach § 4 Nr. 7 der Impfstoffverordnung Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität (Prioritätsstufe 3). Sie sind mithin ausdrücklich im Stufenplan benannt.
Die für das Impfzentrum Ingolstadt zwingend bindende Impfstoffverordnung eröffnet für weitergehende Einzelfallentscheidungen auf kommunaler Ebene, die ganze Berufsgruppen neu priorisieren, leider keinen Raum.
Ich bedauere, Ihnen auf Grund der aktuellen Rechtslage keine andere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Scharpf