Kein Brot für die Enten: Das Federvieh und das Fütterungsverbot
Die Geflügelpest greift in Bayern um sich und in Ingolstadt ist daher eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest erlassen worden. Das darin festgelegte Fütterungsverbot hat aber für Verunsicherung geführt, daher stellt die Stadt klar:
Das Verbot bezieht sich auf Wildvögel im Sinne der Geflügelpest-Verordnung, nicht aber auf Singvögel und das Vogelhäuschen im heimischen Garten. Darauf weist das Veterinäramt der Stadt Ingolstadt hin.
Vom Fütterungsverbot betroffen sind Hühnervögel, Gänsevögel (z.B. Enten, Gänse, Schwäne), Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige (z.B. Möwen), Lappentaucherartige (z.B. Haubentaucher) oder Schreitvögel (z.B. Reiher, Storch). Für diese gilt zum Schutz vor der Geflügelpest ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Stadtgebiet Ingolstadt.
Die gesamte Allgemeinverfügung der Stadt Ingolstadt mit den Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest ist im Wortlaut auf der städ- tischen Homepage in der Rubrik „Amtliche Mitteilungen“ unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden.
Allgemeine Informationen zum Thema Geflügelpest hält das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bereit: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankhei- ten/virusinfektionen/gefluegelpest