Geflügelpest: Stadt erlässt Allgemeinverfügung
Da sich die Geflügelpest in Bayern weiter ausbreitet, hat das Bayerische Umweltministerium verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen angeordnet. Die Stadt Ingolstadt setzt diese im Rahmen einer Allgemeinverfügung um.
Demnach gilt ab sofort ein Fütterungsverbot im gesamten Stadtgebiet für alle Wildvögel.
Private und gewerbliche Geflügelhalter müssen eine Reihe Vorsichtsmaßnahmen einhalten, darunter die Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Ställe, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion.
Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Stadtgebiet Ingolstadt verboten.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Zuletzt gab es Ausbrüche in Passau, Landsberg am Lech, Haßberge und Starnberg sowie in Bayreuth. In Ingolstadt ist bislang kein positiver Befund bei Geflügel aufgetreten.
Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst und Funde den lokalen Behörden (Gesundheitsamt/Veterinärwesen Tel. 0841/305-1450) gemeldet werden.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Ingolstadt ist im Wortlaut auf der städtischen Homepage in der Rubrik „Amtliche Mitteilungen“ unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden.
Allgemeine Informationen zum Thema Geflügelpest hält das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bereit: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest
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