Corona: Mithilfe der Bevölkerung nötig
„Wir haben den Höhepunkt der zweiten Welle noch nicht erreicht, der Weg zur Normalität wird noch ein langer sein,“ erklärte Dirk Müller (links auf dem Bild), städtischer Rechtsreferent und Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz im Rahmen einer Pressekonferenz, die kurzfristig anberaumt wurde. Vor den Weihnachtsfeiertagen sollte noch einmal auf die Corona-Lage und die Regelungen hingewiesen werden. Im klinischen Bereich sei die Situation aktuell angespannt, aber stabil. Das habe der ärztliche Leiter des Ingolstädter Klinikums, Dr. Andreas Tiete gerade in der Führungsgruppe berichtet. „Der harte Lockwdown wird eine Atempause bringen, um den pflegerischen und klinischen Bereich zu entlasten,“ so Dirk Müller. Um aber einen deutlichen Rückgang der Zahlen zu bewirken, sei gerade über die Feiertage Mithilfe der Bevölkerung nötig und das heißt: Kontakte einschränken.
Privatklinik stellt Betten zur Verfügung
Problematisch ist die Lage derzeit für Senioren, die infektiös sind, im Klinikum behandelt werden und anschließend wieder in ihre Pflegeeinrichtung zurück kommen sollten. Die Einrichtungen können die Bewohner nicht immer zurück nehmen, denn es stünden keine entsprechenden isolierten Räume zur Verfügung. Das habe Marcus Kettermann, Ärztlicher Leiter der FüGK, beim Treffen der Führungsgruppe mitgeteilt. Eine Ingolstädter Privatklinik habe sich daher bereit erklärt, eine ganze Etage mit bis zu 20 Betten genau für diese Fälle zur Verfügung zu stellen. „Wir klären noch die Details,“ erklärte Dirk Müller, damit in Kürze die betroffenen Senioren dort untergebracht werden können.
Test-Weihnachtstestaktion des BRK
Wer Angehörige in einer Pflegeeinrichtung besucht, benötigt einen negatives Testergebnis (Schnelltests nicht älter als 48 Stunden, PCR-Tests mit Abstrich max. 3 Tage vorher). Das Bayerische Rote Kreuz hat deswegen in ganz Bayern zusätzliche Testzentren eingerichtet – in Ingolstadt befindet es sich direkt am BRK Hauptquartier in der Marie-Curie-Straße. 400 Tests am Tag kann das BRK durchführen, darunter werden im Schnitt 10 bis 12 Personen positiv getestet. „Das sind 10 bis 12 Menschen, die andere nicht anstecken können!“ so BRK Kreisgeschäftsführer Firat Avutan (rechts auf dem Bild). Es gibt noch Termine im Testzentrum, das auch am 24., 25. und 26. Dezember mit ehrenamtlichen Helfern besetzt ist. „Lassen Sie sich testen, um unbeschwert zu Ihren Angehörigen zu gehen.“ Eine Anmeldung ist für diese Schnelltestung auf eigenen Wunsch erforderlich und über www.ingolstadt.de/corona möglich.
Weihachten, Silvester und Flohmärkte
„Es muss triftige Gründe geben, das Haus zu verlassen,“ erklärte Dirk Müller. Das gelte auch mit Blick auf die Feiertage. Grundsätzlich gilt der Lockdown vorerst bis zum 10. Januar. Das bedeutet allgemein strenge Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet), Ausgangsbeschränkungen sowie Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Für Weihnachten hat der Freistaat die Kontaktbeschränkungen gelockert, um den Familien eine gemeinsame Feier zu ermöglichen. Von Heiligabend bis zum zweiten Weihnachtsfeiertag darf der eigene Hausstand mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.
Die Lockerungen gelten nur für die Weihnachtstage. Für Silvester und Neujahr gibt es keine Ausnahmen. Das bedeutet, dass maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zusammen feiern dürfen (Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet). „Ein Dinner for one ja, ein Raclette for five geht auch noch, aber nicht mehr,“ so Müller. Außerdem gilt die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Das Abbrennen von Pyrotechnik stellt keinen unabweisbaren Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Zudem ist es verboten, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt. Neben dem Böllerverbot in der Innenstadt (seit 2019) gilt zudem ein Verbot an allen öffentlichen Orten und Straßen unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Überall dort ist es untersagt pyrotechnische Gegenstände mit sich zu führen oder abzubrennen.
Und dann sind da noch Flohmärkte. Dazu gab es laut Dirk Müller wiederholt Anfragen, ob diese zulässig seien und er stellte klar: „Jegliche Marktveranstaltungen sind verboten. Ausnahmen gelten nur für den Verkauf von Lebensmitteln etwa auf dem Wochenmarkt.“
Einen Bericht zum Start der Covid-19 Schutzimpfung finden Sie unter folgendem Link:
Impfungen beginnen am 27. Dezember – BRK verzeichnet großes Interesse