Maskenpflicht gilt in der gesamten Altstadt
Nachdem der Freistaat Bayern am Montag die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht hat, mussten auch die örtlichen Behörden die lokalen Bereiche für Maskenpflicht und Alkoholverbot aktualisieren. Hierzu wurde von der Stadt Ingolstadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit dem 1. Dezember gültig ist.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Altstadt – hier gilt ab sofort eine Maskenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb des Altstadtrings (Altstadtbereich innerhalb von Jahnstraße, Auf der Schanz, Dreizehnerstraße, Esplanade, Roßmühlstraße, Schlosslände, s. Karte).
Hintergrund für die Ausweitung ist, dass aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Wochen zusätzliche Straßen (z.B. im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Einzelhandel) in die Maskenpflicht aufgenommen werden sollten. Zudem hatten sich teilweise Personenströme in Straßen ohne Maskenpflicht verlagert. Um auch diese Seitenstraßen und Verbindungswege zu umfassen, wurde entschieden, den Gültigkeitsbereich auf die gesamte Altstadt auszudehnen.
Die bestehende Beschilderung wird entsprechend angepasst. In den ersten Tagen wird zunächst vorrangig auf Appell, Einsicht und Ermahnung gesetzt. Sanktionen sollen damit in dieser Übergangsphase die Ausnahme bleiben.
Zur Begründung heißt es in der Allgemeinverfügung: “Aufgrund der Attraktivität durch den Einzelhandel sowie vor Schulen und Bildungseinrichtungen ist es in einer Vielzahl von Fällen unvermeidbar, dass im von der Allgemeinverfügung umfassten Bereich der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird. Zahlreiche Engstellen und eine unübersichtliche Gesamtlage versetzen die Besucherinnen und Besucher der Bereiche auch nicht hinreichend sicher in die Lage eigenverantwortlich im Interesse des Eigen- sowie Infektionsschutzes zu reagieren. Andere gleich wirksame, aber weniger belastende Maßnahmen sind nicht ersichtlich. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen zeigen auf, dass eine feingliedrigere Unterteilung zu einer Verlagerung der Personenströme führt. Aus diesem Grunde sind nunmehr auch die Seitengassen sowie Verbindungswege von der Maskenpflicht umfasst. Auf diesem Wege wird die Infektionsgefahr auf das erforderliche Mindestmaß reduziert und dem Erfordernis der Klarheit und Bestimmtheit Rechnung getragen.”
Nach den landesweiten Vorgaben gilt zudem eine Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet auch auf den Parkplätzen von Geschäften und Einkaufszentren.
Im genannten Bereich der Altstadt gilt von 22 bis 6 Uhr ein Alkoholverbot auf allen öffentlichen Flächen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bayernweit das Feiern auf öffentlichen Plätzen grundsätzlich untersagt ist, auch die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist von 22 bis 6 Uhr untersagt.
Die örtliche Allgemeinverfügung ist am 30. November 2020, 00.00 Uhr in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 20. Dezember 2020, 24.00 Uhr außer Kraft. Sie ist im kompletten Wortlaut abrufbar bei den Amtlichen Mitteilungen auf der Internetseite der Stadt Ingolstadt: www.ingolstadt.de/amtliche