Unterschriften für Ortssprecherwahl in Pettenhofen nötig
Für den Ortsteil Zuchering wurde die erforderliche Anzahl an Unterschriften für eine Ortsversammlung erreicht, so dass auch die Zucheringer Bürgerinnen und Bürger eine/-n Ortssprecher/-in wählen können.
Zusätzlich kann nun auch für den Ortsteil Pettenhofen eine Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers beantragt werden. Nach dem Wegzug eines Stadtrats erfüllt der Ortsteil die Voraussetzungen des Art. 60a GO. Die Stadt Ingolstadt wird deshalb wiederum zur Unterstützung der Unterschriftensammlung alle Pettenhofener Wahlberechtigten anschreiben. Wenn mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten unterschreibt, besteht auch hier das Recht zur Wahl eines Ortssprechers/einer Ortssprecherin. Zusammen mit Pettenhofen können dann für insgesamt sechs Ortsteile zur Vertretung im Stadtrat Ortssprecher/-innen gewählt werden: Dünzlau, Hagau, Irgertsheim, Mühlhausen, Pettenhofen, Zuchering.
Die Wahl der künftigen Ortssprecher/-innen muss aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben in einer Ortsversammlung erfolgen, bei der die Wählerinnen und Wähler tatsächlich anwesend sein müssen. Eine Briefwahl oder ein zeitlich ausgedehntes Verfahren, bei dem Wahlberechtigte nacheinander ihre Stimme abgeben, wurde rechtlich geprüft und ist – nach Rückmeldung der Rechtsaufsichtsbehörde – leider nicht möglich. Die Ortsversammlungen unterliegen zudem – wie auch Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse – nicht dem Veranstaltungsverbot des Bayerischen IfSMV.
Die Gesundheit der Teilnehmer/innen einer solchen Ortsversammlung steht aber selbstverständlich an erster Stelle. Deshalb wird die Stadt Ingolstadt die Möglichkeit einer Durchführung der Ortsversammlungen immer unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens abwägen und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der strengen Hygiene- und Sicherheitsstandards planen.
Foto: Archiv/Stadt Ingolstadt, Friedl