OB Scharpf: Gastronomen unterstützen! – Hilfsangebote im Überblick
Ein erneuter Lockdown im November bertrifft natürlich auch die Stadt Ingolstadt. Auch wenn es sich um einen Lockdown light handelt und beispielsweise die Geschäfte geöffnet blieben, kommen harte Zeiten auf bestimmte Branchen zu, meint Oberbürgermeister Christian Scharpf.
Neben den Hilfen von Staat und Bund gibt es auch lokale Unterstützung. Die Stadt Ingolstadt weist deshalb auf die lokalen Hilfs- und Unterstützungsangebote hin.
Auf der Corona-Sonderseite der IFG (www.ingolstadt-ifg.de/corona) finden Unternehmen Informationen über sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten des Freistaats und des Bundes, die fortlaufend aktualisiert werden. Sobald nähere Informationen zu der von der Bundesregierung angekündigten Umsatzausfallentschädigung für die vom November-Lockdown direkt betroffenen Betriebe vorliegen, werden auch diese dort eingestellt. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Entschädigung bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats betragen. Wichtigstes laufendes Instrument ist die Überbrückungshilfe des Bundes, die über die IHK beantragt werden kann.
Die Wirtschaftsförderung ist über ihre Unternehmer-Hotline (0841 305-3003) und per E-Mail (wirtschaftsfoerderung@ingolstadt.de) erreichbar und berät gerne in Einzelfällen. Neben dem kommunalen Angebot, bieten auf der Homepage unter der Rubrik „Unternehmen helfen Unternehmen“ zudem knapp 20 Unternehmen anderen Betrieben ihre Unterstützung an.
Um Gastronomiebetrieben während der verordneten Schließung die Umstellung auf den Bestell- und Lieferservice zu vereinfachen, wurde im März die Plattform OrderLocal (www.orderlocal.de) von IN-City, Achtzig20 und der IFG aufgebaut. Mit dem Tool können Restaurants ihr kulinarisches Angebot schnell und unkompliziert online zur Verfügung stellen.
Zur Absicherung des privaten Lebensunterhalts und der privaten Wohnkosten besteht weiterhin die Möglichkeit unter erleichterten Bedingungen beim Jobcenter Arbeitslosengeld II zu beantragen. Wohnkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Auch bei vorhandenem Vermögen kann Arbeitslosengeld II bezogen werden, solange es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Die Freigrenzen für Betriebsvermögen und Vermögen, das der Altersvorsorge dient wurden im Oktober angehoben. Weitere Informationen dazu finden sie unter https://www.ingolstadt.de/jobcenter oder telefonisch unter 0841 305-45201.
Die Situation, dass das öffentliche und gesellschaftliche Leben wieder auf ein absolutes Minimum heruntergefahren wird, trifft vor allem die freien Kunst- und Kulturschaffenden besonders hart. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten laufen wieder Überlegungen, wie hier kurzfristige Unterstützung angeboten und umgesetzt werden kann. Die 3-Minuten-Videoaktion war im Sommer ein gutes und sehr kurzfristig umsetzbares Mittel, um schnelle Hilfe leisten zu können und den Kunst- und Kulturschaffenden eine Plattform zu bieten, auch in einer Zeit ohne Ausstellungen, Konzerte oder sonstigen Veranstaltungen präsent zu sein. Das Kulturreferat kann sich durchaus vorstellen, dieses Projekt noch einmal ins Leben zu rufen und somit in einer tristen Jahreszeit ein wenig Lichtblicke aufzuzeigen. Grundsätzlich gilt, dass sich Kunst- und Kulturschaffende in dieser Zeit der Not an das Kulturreferat wenden können (E-Mail: kulturreferat@ingolstadt.de Tel. 0841 305-1806). Wir werden uns bemühen, so gut es geht zu helfen.