OB Scharpf antwortet auf den Offenen Brief von Stadtrat Lange
Stadtrat Christian Lange (BGI) hatte in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister Optimierungsvorschläge zur Corona-Infektionseindämmung insbesondere an Schulen gemacht. Dazu antwortet nun Christian Scharpf:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Lange,
aufgrund Ihres offenen Briefes mit der Bitte um Prüfung Ihrer Optimierungsvorschläge möchte ich Ihnen zu den einzelnen Punkten wie folgt antworten:
zu I.
Selbstverständlich überprüft das städtische Gesundheitsamt auf Grundlage des Rahmenhygieneplans Schulen des Freistaates Bayern, ob in Zusammenhang mit der geltenden Maskenpflicht an Schulen, im Einzelfall eine Quarantäne anzuordnen ist.
Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt setzt bei der Einstufung von Kontaktpersonen die Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts um. Diese haben sich am 19. Oktober 2020 geändert. Seither gilt: Wenn ein positiv Getesteter und seine Kontaktpersonen durchgehend Maske getragen haben, sollen sie, auch wenn der Mindestabstand unterschritten wurde, nur mehr als Kontaktperson 2. Grades eingestuft werden und müssen folglich nicht mehr in Quarantäne.
Dass das Gesundheitsamt für seine Entscheidungen die Empfehlungen der für den Infektionsschutz maßgeblichen Bundebehörde zugrunde legt, ist für mich absolut nachvollziehbar. Meinerseits besteht deshalb keinerlei Veranlassung, den Expertinnen und Experten im Gesundheitsbereich per Weisung als Oberbürgermeister einen anderen Weg vorzugeben als den, den sie aus fachlichen Gründen für richtig halten.
zu II.
Die Stadt Ingolstadt verzichtet bei positiven Corona-Fällen in Kitas, Schulen oder Pflegeeinrichtungen i.d.R. auf die Veröffentlichung der Namen der betroffenen Einrichtungen. Eine direkte Information der unmittelbar Betroffenen ist primäres Ziel.
Die Veröffentlichung des Namens der Einrichtung bringt für die Pandemiebekämpfung keinen Vorteil, kann aber aus anderen Gründen nachteilig sein, da nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine Veröffentlichung des Namens der Einrichtung das Verhalten der tatsächlich Betroffenen, ihres unmittelbaren Umfeldes oder unbeteiligter Dritter im Sinne der Pandemiebekämpfung negativ beeinflusst wird.
Die Interessensabwägung zwischen Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen und Persönlichkeitsrechten, Datenschutz und dem Schutz wirtschaftlicher Interessen Dritter auf der anderen Seite ist mit gebotener Sorgfalt vorzunehmen.
Ein besonderes Augenmerk muss den Rechten der Betroffenen gelten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nennung z.B. des Schulnamens in Verbindung mit der Jahrgangsstufe eine Identifizierung einzelner betroffener Schüler möglich machen könnte. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und aus Datenschutzgründen wäre dies nicht zulässig.
Auch eine Stigmatisierung der betroffenen Einrichtung oder ihrer Schüler/Bewohner soll vermieden werden.
Das angeführte Argument, dass eine Namensnennung einer betroffenen Schule bei Eltern und Schülern anderer Einrichtungen zur Beruhigung beitragen würde, könnte im Umkehrschluss zu einem falschen Sicherheitsgefühl und damit zur Nachlässigkeit führen; andererseits zu Verunsicherung oder Panik bei den nicht unmittelbar betroffenen Teilen der Einrichtung.
Im Fall privatwirtschaftlich tätiger Einrichtungen wäre zudem vor einer Veröffentlichung sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung berechtigter und damit zu respektierender wirtschaftlicher Interessen Dritter ausgeschlossen werden kann.
In der Abwägung haben wir uns daher für einen grundsätzlich zurückhaltenden Umgang mit bestimmten Angaben entschieden und begrenzen uns in der öffentlichen Darstellung auf Schulart, betroffene Personenkategorie (Schüler/Lehrer, Bewohner/Mitarbeiter) und die Zahl ggf. in Quarantäne befindlicher weiterer Personen.
Im Zuge der aktuellen Diskussion wurden das Staatliche Schulamt Ingolstadt, Vertreter weiterführender Schulen, Schulverwaltungsamt und das Amt für Kinderbetreuung um eine Stellungnahme gebeten. Auch diese Stellen befürworten mehrheitlich die Beibehaltung der bisherigen Linie der Stadtverwaltung und eine Zurückhaltung in der Namensnennung betroffener Einrichtungen.
zu III.
Des Weiteren nehmen Sie Bezug auf die Schülerbeförderung und fordern ein größeres Angebot. Grundsätzlich ist mit Blick auf den Schülerverkehr darauf hinzuweisen, dass im ÖPNV das sonst geltende Abstandsgebot durch die strenge Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung/Maske ersetzt wird. Dies ist die Rechtslage sowohl auf Bundesebene als auch im Freistaat Bayern, wie erst unlängst von Frau Staatsministerin Schreyer erneut klargestellt wurde. Das gesamte ÖPNV-Angebot in Deutschland ist schlicht durch die Anzahl der vorhandenen Busse und der ausgebildeten Busfahrer-/innen begrenzt und nicht beliebig erweiterbar. Ungeachtet dessen hat die INVG bereits zu Beginn des neuen Schuljahres 2020/21 ergänzend zu den normalen Schulverstärkern insgesamt 16 Verstärkerfahrten im Stadtgebiet Ingolstadt eingesetzt.
Für den Schulbeginn nach den Herbstferien plant die INVG aktuell den Einsatz von weiteren zusätzlichen 10 Bussen alleine in der morgendlichen Hauptverkehrszeit im Schülerverkehr. Dies stellt das verfügbare Maximum an Buskapazitäten in unserer Region 10 dar. Es werden sowohl Fahrzeuge des Ingolstädter Airport-Express als auch verfügbare Reisebusse von privaten Busunternehmen ab dem 09.11.2020 im Schülerverkehr unterwegs sein.
Die mit uns im Zweckverband VGI verbundenen Landkreise verstärken ebenfalls den Einsatz im Schülerverkehr auf ihrem Gebiet, so dass insgesamt ein deutlich erhöhtes Angebot an Fahrleistung für alle Schülerinnen und Schüler in Ingolstadt und in der Region vorgehalten werden kann. Eine eventuelle Änderung der Schulzeiten muss im Einklang mit den Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erfolgen, hier wird unter Abwägung aller in Betracht kommenden Belange voraussichtlich Mitte nächster Woche eine Empfehlung erfolgen.
Zusammenfassend kann ich Ihnen daher zu diesem Punkt mitteilen, dass die Stadt Ingolstadt die besonders schutzbedürftigen Interessen unserer Schulkinder umfassend berücksichtigt und dies auch zukünftig in enger Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden und anderen Betroffenen konsequent weiterverfolgen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Scharpf
Den offenen Brief von Christian Lange finden Sie unter folgendem Link: