Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht bleibt in Ingolstadt bestehen
Schülerinnen und Schüler an Ingolstadts Grundschulen müssen im Unterricht weiterhin Maske tragen. Eine Prüfung, ob lokal die Maskenpflicht aufgehoben werden könne, verlief negativ, nachdem die örtlichen Gesundheits- und Schulbehörden aufgrund der aktuellen Infektionsentwicklung dringend eine Beibehaltung empfohlen haben.
Beim Erreichen der „roten Ampel“ hatte die örtliche Koordinierungsgruppe Corona zu Beginn der Woche entschieden, für die Schulen die Stufe II (Präsenzunterricht) beizubehalten und nicht die Stufe III (Teilung der Klassen und wochenweiser Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht) in Kraft zu setzen. Als wichtige Voraussetzung hierfür wurde aber eine durchgängige Maskenpflicht im Unterricht gesehen.
Die Kindertagesstätten bleiben, solange es das Infektionsgeschehen zulässt, weiterhin geöffnet, auch hier gilt weiterhin die Stufe II.
Zudem hat sich in dieser Woche die Empfehlung des RKI an die Gesundheitsämter geändert: Wenn ein positiv Getesteter und seine Kontaktpersonen durchgehend Maske getragen haben, sollen sie, auch wenn der Mindestabstand unterschritten wurde, nur mehr als Kontaktperson 2. Grades eingestuft werden und müssen folglich nicht mehr in Quarantäne. Dies gilt übrigens nicht nur für Schulen.
Oberbürgermeister Christian Scharpf, der auf Bitten von Eltern die Aufhebung der Maskenpflicht prüfen ließ, äußerte sich hierzu am Wochenende: „Ich verstehe die Bedenken mancher Eltern gegen die Maskenpflicht am Platz, da sie gerade bei Grundschülern mit Ganztagsunterricht dazu führt, dass diese durchgängig während des gesamten Tages eine Maske tragen müssen. Die Maske ist aber nötig, um den Präsenzunterricht an Schulen trotz hoher Gesamtinfektionslage aufrecht erhalten zu können. Ich kann die Argumentation der Fachbehörden nachvollziehen, denn sie hilft somit allen berufstätigen Eltern ebenso wie den Kindern, deren Beschulung nicht unterbrochen werden muss. Präsenzunterricht ist für die Kinder besser als Home-Schooling. Ich habe das Schulreferat gebeten, sich alternativ Erleichterungen für Grundschüler zu überlegen“.
In der vergangenen Woche hatten einzelne Kommunen und Landkreise in Bayern die Maskenpflicht für Grundschüler in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgehoben. Dies wurde von staatlicher Seite kritisiert und der Freistaat hat inzwischen darauf reagiert: Lokale Ausnahmegenehmigungen müssen nun bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung als Rechtsaufsicht beantragt und genehmigt werden. Dort, wo bereits eine örtliche Befreiung erteilt wurde, soll sie nun nachträglich geprüft werden.
Auch der Ingolstädter Stadtrat hat am Freitagnachmittag über die aktuelle Situation an den Schulen und die Maskenpflicht an den Grundschulen diskutiert. Nahezu einheitliche Meinung war, dass Lockerungen angesichts der derzeitigen Entwicklung nicht angebracht seien und auch für Grundschüler die Maskenpflicht weiter gelten solle. Siehe auch: