Meinunungsfreiheit, aber kein Recht zu lügen
In der letzten Ausgabe dieser Zeitung hatte ich einen Kommentar veröffentlicht, indem ich die Frage gestellt hatte, ob es zulässig sei, Menschen, die sich gegen das Corona-Virus impfen ließen, in irgendeiner Form zu bevorzugen. Vorausgesetzt natürlich: Es gibt genügend Impfstoff für alle, so dass es allein von der Entscheidung der Bürger abhängt, ob sich impfen lassen wollen oder nicht.
Der Kommentar hat Reaktionen hervorgerufen – dies ist gut so, denn er sollte ja zum Nachdenken anregen. Ein Leserbriefschreiber meint, er müsse darauf hinweisen, dass alle „Medien zu politischer Neutralität verpflichtet“ seien. Dieser Artikel (gemeint: Kommentar) würde aber „die Meinung einiger Parteien und Politiker widerspiegeln“. Nachdem diese Auffassung möglicherweise weit verbreitet ist folgender Hinweis: In der Berichterstattung ist zwischen der Darlegung von Tatsachen und der Äußerung von Meinungen streng zu unterscheiden. Die Aussage, „die Amtszeit von Präsident Trump ist beendet“, ist eine Tatsachenbehauptung. Die Äußerung, „er war der schlechteste Präsident der Vereinigten Staaten“, ist eine Meinungsäußerung (Wertung). Das deutsche Recht verlangt, dass Tatsachenbehauptungen richtig sein müssen. Wer etwas Falsches behauptet, kann zu Widerruf und Unterlassung verurteilt werden. Wer dagegen seine Meinung äußert, hat einen großen Spielraum. Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit so sehr, dass auch alle unsinnigen Meinungen ungestraft geäußert werden dürfen, sofern sie keinen beleidigenden Inhalt haben.
Kommentare sind Meinungsäußerungen. Jeder darf seine eigene Meinung äußern. Keinesfalls ist jemand (und auch kein Medium) verpflichtet, „politisch neutral“ sein. Der angesprochene Kommentar war die Meinung des Verfassers. Die Frage, ob jemand, der sich impfen ließ, Vorteile haben darf, wird innerhalb der verschiedensten Parteien unterschiedlich betrachtet. Eine politische Neutralität ist schon gar nicht möglich, im Übrigen eben auch nicht erforderlich.
Am Schluss meinte dieser Leserbriefschreiber noch, der Kommentator solle aufhören, „sich als Sprachrohr von Parteien zu betätigen“. Leider nannte er keine bestimmte Partei, so dass man über die Richtigkeit der Aussage nicht diskutieren konnte. Es handelt sich aber um eine Meinungsäußerung des Leserbriefschreibers und die ist zulässig. Meines Erachtens ist es besser, dass sich jemand für Politik interessiert und eine von mir abweichende Meinung vertritt, als wenn jemand gesellschaftspolitischen Problemen kein Interesse entgegenbringt. Daher bedanke ich mich für jede (auch abweichende) Meinung eines Lesers. Und ich biete an: Unter der Nummer 0841 82466 können Sie ganz unkompliziert Ihre Meinung (auch Anregungen oder Informationen) auf dem Anrufbeantworter der von mir verantworteten Ingolstädter Stimme hinterlassen. Ihre Meinungsäußerung, auch wenn sie mir vielleicht nicht gefällt, wird dann (sofern sie Namen und Telefonnummer hinterlassen) garantiert unter www.Stimme.IN (oder www.ingolstädter-stimme.de) veröffentlicht werden.