Digitalisierung, quo vadis?
Gerne sprechen unsere Politiker ja von ihren Errungenschaften zum Thema Digitalisierung und nutzen dabei auch ohne jedwede Scham viel Eigenlob. Schaut man, also wir Bürger, sich das Thema und seinen Stand auf den verschiedenen Ebenen einmal etwas genauer an – man könnte schier der Verzweiflung anheimfallen.
Verlieren wir uns nicht im klein, klein. Beginnen wir beim Thema Homeschooling: Lehrer, die nicht mit der entsprechenden Hardware ausgestattet wurden – weshalb vom motivierten Lehrkörper auch private Notebooks genutzt werden. Software, deren Auswahl den Schulen und Schulbehörden überlassen, trotzdem nicht so funktioniert und belastbar ist, dass Schüler und Lehrer verlässlich damit arbeiten könnten. Ein Kultusminister der allen Ernstes empfiehlt, auch mal wieder das Telefon zu benutzen, wegen der Vielfalt von Methoden und Anwendung.
Die viel gepriesene Corona-App, wird nicht etwa EU weit verfügbar gemacht wird – obwohl dies an anderer Stelle (Impfstoff) als absolut notwendig postuliert wird. Nein, diese App ist nicht einmal in der Lage sinnvoll einen sichtbaren Nutzen zu erzeugen. Hintergrund sei u.a. der Datenschutz. An dieser Stelle sei angemerkt, dass es dem Gesetzgeber ein Leichtes wäre die notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen. Man schaue nach Taiwan, ein aus meinem Blickwinkel durchaus sinnvolles Einsatzbeispiel.
Das Dashbord vom RKI, dessen wöchentliche Zahlenwelle seit Beginn der Pandemie damit erklärt wird: man sei nicht in der Lage, am und selbstverständlich nach dem Wochenende, verlässliche Zahlen zu melden. Einige Gesundheitsämter würden keine Zahlen melden, respektive noch zur Meldung das Fax nutzen. War da nicht genügend Zeit eine entsprechende digitale Infrastruktur bereits zustellen und die ohnehin vollkommen überlasteten Gesundheitsämter zu entlasten?
Die Maskenbeschaffung des Jens Spahn und seines Ministeriums. Lt. dem Magazin Plus-Minus gab das Ministerium in einem Vergabeverfahren ohne Deckelung die Aufforderung an Unternehmen möglichst viele Masken zu liefern. Das Vergabeverfahren garantierte einen Preis von EUR 4,50 pro FFP2 Maske. Weshalb viele Unternehmer sich diese Gelegenheit zu Nutze machten und insgesamt Masken für über EUR 6 Milliarden bereitstellten. Die liegen jetzt in vielen Lägern in Deutschland und warten auf die Auslieferung, welche das Ministerium verweigert. 60 Klagen liegen bereits beim Landgericht in Bonn vor.
Dies wäre doch nun einmal die Chance, mittels der Errungenschaften der Digitalisierung notwendige Masken schnell an die Bürgerinnen und Bürger zu verteilen.
Diese Auflistung ist unvollständig und könnte schier endlos fortgeführt werden. Allein – was würde es helfen. Bleiben Sie gesund!