Nachteile ohne Impfung?
Seit der Corona-Pandemie wird diskutiert, ob eine Impfpflicht zur Bekämpfung der Krankheit eingeführt werden sollte. Nach den Äußerungen der politischen Parteien dürfte es allerdings dazu nicht kommen. Eine zumindest eingeschränkte Impfpflicht wäre aber durchaus vorstellbar. So wurde im Jahre 2019 die Einführung einer bundesweiten Impfpflicht gegen Masern für Kinder und Personal in Gemeinschaft- oder Gesundheitseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (eine endgültige Entscheidung steht noch aus) bestätigt, dass ein ausreichender Schutz gegen Masern Vorrang vor dem etwaigen Ausschluss von ungeimpften Kindern (deren Eltern das nicht wollen) von der Kinderbetreuung habe. Mit anderen Worten: Wenn Kinder, die nicht geimpft sind, Kindertagesstätten nicht besuchen können, so ist das hinzunehmen. Das Gericht betonte dabei, dass es eben auch auf den Schutz derjenigen ankomme, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten/dürften.
Derzeit tobt der Meinungsstreit, ob es Privilegien für die, die sich gegen Corona impfen lassen und Nachteile für die, die dies unterlassen, geben darf. Solange nicht genügend Impfstoff vorhanden ist, um allen Menschen die Möglichkeit einzuräumen, sich impfen zu lassen, dürfen die nicht geimpften Bürger keine Nachteile erleiden. Wenn aber jedem Bürger die Möglichkeit gegeben ist, sich und andere durch eine Impfung zu schützen, sieht die Sache wieder anders aus. Man kann also darüber nachdenken, ob Geimpfte Vorteile im gesellschaftlichen Leben haben dürfen. Der ein oder andere mag darin eine Beschneidung seiner Freiheitsrechte sehen. Die Abwägung zwischen Freiheitsrechten und Gefahren für andere wurde bereits in der Vergangenheit in vielen Fällen mit unterschiedlichen Ergebnissen vorgenommen. So wurde das Rauchen in Gaststätten verboten, um Nichtraucher und insbesondere die Mitarbeiter in der Gastronomie zu schützen. Wer rauchen will muss raus! Wer ein Auto fährt, muss selbst verständlich über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Grund: Von einem Kraftfahrzeug gehen immer Gefahren aus, so dass mögliche Geschädigte wenigstens im Falle einer Verletzung einen gesicherten Schadensersatzanspruch haben sollen. Autofahren ohne Haftpflichtversicherung ist verboten. Das wird allgemein akzeptiert. Warum soll Menschen, die sich nicht impfen lassen und von denen daher möglicherweise die Gefahr ausgeht, dass sie andere mit Corona-Viren anstecken, nicht der Zutritt zu Bars oder Fußballstadien verwehrt werden?