Cookies und die „Einwilligungslüge“
Wer im Internet unterwegs ist, muss auf nahezu jeder Website zustimmen, dass der Betreiber seine Daten nutzt. Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung, erst recht nach den Urteilen von BGH und EuGH im letzten Jahr, ist bei den Anbietern die Angst vor hohen Bußgeldern gestiegen – und mit ihr die Zahl der Klickfenster quasi explodiert. Oft geht es auch um Tracking-Cookies: Diese winzigen Textdateien ermöglichen es Webservern, einen User wiederzuerkennen und so etwa personenbezogene Daten über Interessen, Präferenzen oder Gewohnheiten zu sammeln und für Werbe- und Verkaufszwecke zu nutzen.
Hinter dieser Praxis steht der Grundsatz „notice-and-consent“, also Hinweis und Einverständnis. Er ist letztlich eine Entscheidungsfiktion, manche Kritiker sprechen sogar von „der größten Lüge im Internet“. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach etwa gaben 77 Prozent der Befragten an, sie hielten es für sinnlos, Datenschutzbestimmungen zu lesen. Sie müssten ihnen ohnehin zustimmen, wenn sie Internetdienste nutzen wollten. Viele User schätzen die Vorteile, die sie dadurch erhalten, dass sie ihre Daten preisgeben, höher ein als die Risiken für ihre Privatsphäre. Dies verleitet nun die Anbieter wiederum äußerst leichtsinnig mit dieser Notwendigkeit zur Frage nach Zustimmung umzugehen. Dabei ignorieren diese Anbieter, Webseiten-Ersteller, Shop-Betreiber, etc., dass die Einwilligung gemäß der Datenschutzvorgaben grundlegende Bedingungen erfüllen muss. Eine Untersuchung von Webseiten ergab nun, dass über 80% aller „notice-and-consent“ Eingaben zu einer ungültigen Einwilligung führen – weil falsch aufgesetzt, programmiert und genutzt.
Ungültige Einwilligungen führen übrigens nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu möglichen Schadenersatz Ansprüchen. Noch viel störender dabei ist die Tatsache, dass dieses ungültige „notice-and-consent“ Verfahren ganz einfach und vollautomatisch auf jeder Website gefunden werden kann. Ich bin gespannt, bis wann die ersten Aufsichtsbehörden diese Erkenntnisse einer Verwertung zuführen – Staats-Schulden hätten wir ja bereits in ausreichendem Maß angehäuft!