Einseitige geschlechtsspezifische Diskriminierung
Auf die Komplexität der vielen Aspekte um §218 einzugehen, würde den Beitrag sprengen. Daher nur ein Gedanke: Kein Verhütungsmittel funktioniert 100-prozentig, daher wird es immer wieder zu ungewollten Schwangerschaften kommen. Die Entscheidung für oder gegen ein Kind ist sicherlich eine der schwierigsten Entscheidungen, vor denen eine Frau im Leben steht. Wenn der Erzeuger beschließt zu seiner Vaterschaft nicht stehen zu wollen, kann er einfach gehen, er muss lediglich für den Unterhalt aufkommen, aber er wird – anders als die Frau – meist nicht stigmatisiert und in jedem Fall nicht kriminalisiert. Es ist gut und wichtig flächendeckend Beratungsangebote vorzuhalten, aber man sollte diese nicht verpflichtend machen, sondern den Frauen auch in diesem Punkt die Selbstbestimmung zugestehen. Ich bin davon überzeugt, dass, wenn Männer in der Situation wären, niemand auf die Idee käme sie zu einer Beratung zu verpflichten.