Schuldfähigkeit ist Einzelfallentscheidung
Die Frage nach der Schuldfähigkeit der Täter und Täterinnen bei einem Delikt wie kürzlich in Freudenberg lässt sich allgemeingültig nicht klären. Denn, und darauf plädieren Expert/innen in dieser Sache immer wieder, jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Das aktuelle Geschehen hat viel öffentliches Interesse auf sich gezogen und eine Debatte über die Altersgrenze der Strafmündigkeit ausgelöst. Laut Gesetz sind Kinder unter 14 Jahren nämlich noch schuldunfähig. Im Raum steht die Befürchtung, die Täter und Täterinnen müssten so keine Konsequenzen fürchten. Maßnahmen des Familienrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts können aber auch bei unter 14-Jährigen getroffen werden und umfassen etwa die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen. Der Wunsch, jetzt etwas an der Ausgangslage zu ändern, ist verständlich, das Alter der Strafmündigkeit zu senken aber der falsche Weg.