Coronavirus: Wer jetzt noch geöffnet haben darf
Gemäß Information des Bayerischen Gesundheitsministeriums dürfen während der Ausgangsbeschränkungen in Bayern folgende Geschäfte und Betriebsstätten geöffnet haben: o Brennstoffhandel (Öl, Pellets usw.) o Mischbetriebe aller Art, auch wenn Teil des Sortiments vom Verbot betroffen ist, wie Kioske, Einzelhandel mit verschiedenen Sortimenten, Mischbetriebe aus Handel und Restaurant, Schreibwareneinzelhandel mit Postpaketstation, Lottoläden. Der erlaubte Sortimentsteil muss überwiegen. […]