Corona-Regeln für Sportler und Sportstätten gelockert
Die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 7. Juli 2020 erneut durch die „Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (im Anhang) geändert. Folgende Änderungen ergeben sich ab 8. Juli 2020 für den Sport: 1. Der Sport darf mit Kontakt durchgeführt werden, wenn a. Berufssportler/innen und Leistungssportler/innen der Bundes- und Landeskader trainieren oder b. die Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport erfolgt und in festen Trainingsgruppen […]