Maskenpflicht in Ingolstadts Innenstadt ausgeweitet
Da inzwischen verbindliche landesweite Regelungen gelten („Corona-Ampel“), kann die Allgemeinverfügung der Stadt Ingolstadt vom 17. Oktober wieder aufgehoben werden. Bei einem Überschreiten des Signal- bzw. Schwellenwertes gelten die Regelungen des § 25a Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: – 7-Tages-Inzidenz über Signalwert 35: „Corona-Ampel Gelb“ – 7-Tages-Inzidenz über Schwellenwert 50: „Corona-Ampel Rot“ Auch nach einem Unterschreiten des Signal- oder Schwellenwerts gelten die Maßnahmen […]