Betrieb auf den städtischen Sportstätten – weitere Lockerungen
Nach Veröffentlichung der Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni wurden seit dieser Woche die Vorschriften für den Sport weiter gelockert. Aus staatlicher Sicht dürfen Umkleiden, Duschen und Hallenbäder unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Erarbeitung eines Schutz- und Hygienekonzept wieder genutzt werden. Des Weiteren wurde die Begrenzung der Personenzahl aufgehoben, sodass man […]