Ortssprecherwahlen: Unterschriftensammlung in Ortsteilen
Nach Art. 60 a der Bayerischen Gemeindeordnung können in den Stadtteilen Dünzlau, Hagau, Irgertsheim, Mühlhausen und Zuchering für die Wahlperiode 2020 bis 2026 Ortssprecherinnen und Ortssprecher gewählt werden.
Voraussetzung ist, dass ein Drittel der zur Teilnahme an Gemeindewahlen berechtigten Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtteil ansässig sind, die Wahl beantragt. Die Wahl erfolgt dann bei Erreichen der notwendigen Anzahl an Unterschriften in einer eigenen Ortsversammlung, die der Oberbürgermeister einberuft.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der genannten Stadtteile erhalten deshalb in der kommenden Woche ein Anschreiben der Stadt Ingolstadt mit einem Rückschein und einem frankierten Kuvert für den Rückversand. Auf dem Rückschein kann durch Unterschrift die Einberufung einer Ortsversammlung zur Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers beantragt werden.
Wenn die notwendige Anzahl an Unterschriften von mind. einem Drittel der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Stadtteils vorliegt, kann die jeweilige Ortsversammlung zur Wahl der Ortssprecherin / des Ortssprechers durchgeführt werden. Die Ortsversammlungen werden aufgrund der aktuell geltenden Hygienebestimmungen zentral im Festsaal des Stadttheaters durchgeführt.
Zu den besonderen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Ortsversammlungen wird gesondert informiert.