Weitere Corona-Regel-Lockerungen im Sportbetrieb
Die Bayerische Staatsregierung hat die Vorschriften für den Sport ab Samstag, 19. September, weiter gelockert.
Unter Beachtung der folgenden Einschränkungen und der aktuellen Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann der reguläre Sportbetrieb stattfinden:
Betreten und Verlassen der Sportstätte:
Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte gilt die Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.
Umkleiden:
In den Umkleiden muss weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und der Mindestabstand eingehalten werden.
Maximale Teilnehmerzahl:
Im Trainingsbetrieb ist weiterhin nur eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt. Für den Wettkampfbetrieb gibt es keine Personenbeschränkung (Ausnahme: Die Teilnehmerzahl in Kampfsportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, darf höchstens 20 Personen umfassen.).
Duschen:
In den Gemeinschaftsduschen darf sich nur eine Person aufhalten. Sollten Duschen mit einem baulichen Spritzschutz (Schamwände, Abmauerung) abgetrennt sein, darf je Abtrennung eine weitere Person duschen.
Wettkampfbetrieb:
Der Wettkampfbetrieb ist auch in den Indoor-Sportstätten wieder zugelassen.
Kontaktdatenerfassung:
Training und Wettkämpfe in Sportarten mit Kontakt sind nur unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport zulässig.
Zuschauer:
Im Trainings- und Wettkampfbetrieb sind wieder Zuschauer erlaubt. Die maximale Besucheranzahl einer jeweiligen Sportstätte können Sie der Gesamtübersicht im Anhang entnehmen. Die Zuschauer sind angewiesen den Mindestabstand von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen einzuhalten.
Lehrschwimmbecken:
Die Lehrschwimmbecken werden geöffnet. Die jeweilige maximale Personenzahl kann der untenstehender Auflistung entnommen werden.
– Lehrschwimmbecken Christoph-Kolumbus-Grundschule: 10 Personen
– Lehrschwimmbecken Grund- und Mittelschule an der Lessingstraße: 10 Personen
– Lehrschwimmbecken Grund- und Mittelschule an der Pestalozzistraße: 20 Personen
Bundesweite Sportveranstaltungen:
Bei bundesweiten Sportveranstaltungen beachten Sie bitte § 9 Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 17. September 2020.
Für die Einhaltung oben genannter Vorschriften ist der Nutzer der städtischen Sportstätten (Verein/Veranstalter/etc.) verantwortlich.
Die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Änderungen und das aktuelle Rahmenhygienekonzept „Sport“ finden Sie unter www.verkuendung-bayern.de
Oben genannte Regelungen gelten bis einschließlich 3. Oktober 2020.