Das ist bei der Wiedereröffnung der Gastronomie zu beachten
Das Sachgebiet „Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz“ des städtischen Gesundheitsamtes weist angesichts der Wiederöffnung der Gastronomie (ab 18. Mai Außengastronomie) auf grundsätzliche Maßnahmen hin:
- Bei Wiederaufnahme des Betriebs nach der „Corona-Pause“ sind die Wasserleitungen ausreichend zu spülen. Kalt- und Warmwasser getrennt, zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser.
- Vor Inbetriebnahme der Getränkeschankanlage, muss diese gereinigt werden.
- Es ist eine Überprüfung und ggf. Aussortierung der vorhandenen Vorräte in Kühl-, Tiefkühl- und Trockenlagern erforderlich.
- Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
- Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen in allen Räumen einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Personal.
- In Küchen, die während der Arbeitsabläufen die Abstandsregel von 1,5 m nicht einhalten können, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Plicht.
- Die Mitarbeiter sollen über den richtigen Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckung und allgemeine Hygienevorschriften informiert und geschult werden. Siehe https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html
Gemeinsame Handlungsempfehlungen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und des Gesundheitsministeriums für das Wiederhochfahren der Gastronomiebetriebe sind veröffentlicht. Der Link zum Hygienekonzept ist verfügbar über die Seiten der Stadt Ingolstadt unter www.ingolstadt.de/corona in der Rubrik „Informationen für Unternehmer“.