Bürgermeisterin Petra Kleine enttäuscht über Entscheidung der Staatsregierung zum Verbot einer Verpackungssteuer

Mehrere Kommunen in Deutschland und Bayern befassen sich aktuell mit der Möglichkeit zur Einführung einer Verpackungssteuer. Auch in Ingolstadt liegen bereits Stadtratsanträge zu diesem Thema vor. 

Vorbild ist die Stadt Tübingen, die eine solche Steuer auf Einwegverpackungen bereits im Jahr 2022 eingeführt hat. Anfang des Jahres hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Tübinger Steuer abgewiesen und damit die Verpackungssteuer grundsätzlich erlaubt. Wie im Anschluss an die Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung am Dienstag bekannt wurde, soll es Kommunen in Bayern aber untersagt bleiben, eine Verpackungssteuer zu erheben. Entsprechende Anträge sollen abgelehnt werden. Als Begründung werden zusätzliche Belastungen und ein höherer Verwaltungsaufwand angeführt.

Der Bayerische Städtetag hat in einer Reaktion diese Entscheidung kritisiert: „Das Verbot einer kommunalen Verpackungssteuer stellt einen unbegründeten und überzogenen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit dar (…) Eine Steuer auf To-Go-Einwegverpackungen kann Bestandteil eines kommunalen Abfallvermeidungskonzepts sein. Diese Abwägung, ob eine solche Steuer eingeführt werden soll, kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen. Eine solche Abwägung von vornherein unmöglich zu machen, schwächt die kommunale Selbstverwaltung.“

Auch die Ingolstädter Bürgermeisterin Petra Kleine kann die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung nicht nachvollziehen: „Seit der Bestätigung der Tübinger Verpackungssteuer durch das Bundesverfassungsgericht überlegen wir auch in Ingolstadt, ob, und wenn ja wie, eine solche Steuer in Ingolstadt Sinn machen könnte, Verpackungsmüll zu vermeiden. Denn auch wir haben das Problem mit Müll von Einweg-Essensverpackungen in der Stadt. Eine Verpackungssteuer wäre gegebenenfalls ein Instrument, dem entgegenzuwirken und unser Ziel einer sauberen Stadt mit weniger Müll zu erreichen. Die Entscheidung der Landesregierung ist enttäuschend, da es den Gestaltungsspielraum für bayerische Städte einseitig einschränkt. Die vom bayerischen Städtetag geäußerte Kritik in Hinblick auf den überzogenen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit ist aus meiner Sicht absolut nachvollziehbar.“

Pressestelle/Stadt Ingolstadt

Symbolbild/IN-direkt