Gemeinsame Kontrollen von Zoll und Stadt Ingolstadt zur Einhaltung des Tabakrechts
In Zusammenarbeit führten der Zoll und die Stadt Ingolstadt am 16. April Kontrollen zur Einhaltung des Tabakerzeugnisgesetzes und des Tabaksteuergesetzes im Stadtgebiet durch.
Ziel der Aktion war es, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Handel mit Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen zu überprüfen und illegale Produkte aus dem Verkehr zu nehmen.
Insgesamt waren rund 16 Beamtinnen und Beamte des Zolls, sowie des Amtes für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt Ingolstadt im Einsatz. Insgesamt wurden dabei zehn Betriebe im gesamten Stadtgebiet kontrolliert.
Bei einzelnen der überprüften Betriebe stellten die Einsatzkräfte insgesamt ca. 150 verbotene Einweg-E-Zigaretten, sowie ca. 46 Kilogramm nicht verkehrsfähige Snus-Produkte, Nikotin-Pouches und ähnliche Produkte sicher. Es wurden mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die gemeinsamen Kontrollen unterstreichen die enge Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und der Stadt Ingolstadt bei der Gewährleistung des Verbraucherschutzes und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Sie dienen dazu, den illegalen Handel mit Tabakprodukten zu bekämpfen und sicherzustellen, dass nur gesetzeskonforme Waren in den Verkehr gebracht werden.
Pressestelle/Stadt Ingolstadt
Foto: Archiv