Flexible Mobilität durch Carsharing
Flexible Mobilität durch Carsharing
VerbraucherService Bayern informiert über Rechtslage
Carsharing erlaubt, anders als konventionelle Autovermietungen, ein kurzzeitiges Anmieten von
Fahrzeugen. Die Nutzung der Fahrzeuge wird dabei über einen Zeit- oder Kilometertarif
abgerechnet, der Energiekosten einschließt. Die Fahrzeugbuchung, -abholung und -rückgabe ist
online oder mit einer App rund um die Uhr möglich. Verbraucher*innen müssen sich bei den
Anbietern vor einer Buchung registrieren und die nötigen Dokumente (Führerschein,
Personalausweis) vorlegen und/oder online hochladen. Bei der Registrierung, Buchung und
Nutzung von Carsharing-Angeboten kann es zu Problemen kommen. Der VerbraucherService
Bayern im KDFB e.V. (VSB) informiert über die Rechtslage.
Kommerzielle Anbieter bieten Fahrzeuge inklusive aller nötigen Versicherungen (Haftpflicht-,
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung) an. Bei einem Unfall fällt meist eine Selbstbeteiligung an,
diese lässt sich jedoch gegen Gebühr bis auf 0 Euro reduzieren. „Carsharing-Nutzer sollten in
jedem Fall die Vertragsbedingungen genau studieren, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein“,
rät Stefanie Sperber, Volljuristin beim VSB. Bei allen Anbietern haben Nutzer die Pflicht, das
Fahrzeug vor der Nutzung auf mögliche Schäden zu untersuchen, damit sie für Fremdschäden
nicht haftbar gemacht werden können.
„Verbraucher*innen müssen keine Angst haben, dass Ihnen ein Schaden bei einem im
öffentlichen Raum abgestellten Fahrzeug zugerechnet wird. Sie haften nur für einen Schaden,
wenn ihnen der Carsharing-Anbieter ein Verschulden nachweisen kann“, so Sperber.
Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, darf nur der Mieter selbst das Fahrzeug nutzen.
Nicht gestattet ist das Rauchen in Fahrzeugen, auch die Mitnahme von Tieren ist nur
eingeschränkt möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp:
https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/verbraucherrecht/carsharing-die-flexiblemobilitaet