Zahlreiche Zinsansprüche verjähren Ende 2023
Zahlreiche Zinsansprüche verjähren Ende 2023
VerbraucherService Bayern berät betroffene Sparer
Seit Jahren steht fest, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken die Grundverzinsung, die
Sparer für ihre Prämiensparverträge erhielten, falsch kalkulierten. Wie sich die Zinsen richtig
berechnen und welcher Referenzzinssatz als Grundlage heranzuziehen ist, ist höchstrichterlich
immer noch ungeklärt. Aktuelle Urteile zeigen, dass die Zinsnachzahlungen nicht selten vierstellige Summen bei Verträgen ergeben, die in den 1990er oder Anfang der 2000er Jahre
abgeschlossen und bis zum Ende bespart wurden. Für zahlreiche betroffene Verbraucher*innen
besteht bis zum 31. Dezember dieses Jahres dringender Handlungsbedarf. Denn dann endet die
dreijährige Verjährungsfrist, in der noch Zinsnachforderungen an die Geldhäuser gestellt werden
können, wenn der Vertrag 2020 endete.
Was nun zu tun ist, weiß Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim
VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Wir raten Betroffenen in einem ersten Schritt
zeitnah zunächst an das Institut heranzutreten, um dort schriftlich eine Zinsnachberechnung
anzufordern. Sollte dies abgelehnt werden oder sind Verbraucher*innen mit der Höhe des
angebotenen Betrages unzufrieden, können sie sich an die entsprechenden Schlichtungsstellen
der Sparkassen oder Genossenschaftsbanken wenden“, so der Experte. „Die Entscheidung des
Schlichters ist zwar für keine Partei bindend, allerdings hemmt das Schlichtungsverfahren
zunächst die Verjährung und die Sparer*innen gewinnen dadurch Zeit“, erläutert Latta weiter.
Bei einem aus Verbrauchersicht unbefriedigendem Ergebnis der Schlichtung besteht dann noch
der Gang zum Rechtsanwalt als nächste und letzte Instanz.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. unterstützt betroffene Verbraucher*innen bei der
Geltendmachung ihrer Ansprüche auf außergerichtlicher Ebene. Individuelle Beratungsgespräche
können über die Servicehotline des VSB unter 0 89 / 51 51 87 43 oder über die bayernweit 15
Beratungsstellen vereinbart werden.