Beschluss über qualifizierten Mietspiegel im Herbst

Beschluss über qualifizierten Mietspiegel im Herbst

Der Beschluss über den qualifizierten Mietspiegel, der für die Tagesordnung des Stadtrates am kommenden Dienstag vorgesehen war,
wird auf die Sitzung im Oktober vertagt. Die Stadtverwaltung entspricht
damit dem Wunsch aus dem Stadtrat, dem Informationsbedarf und der
Beratung in den Fraktionen mehr Raum zu geben.

Hintergrund:
Die Stadt Ingolstadt ist aufgrund ihrer Größe rechtlich zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Bei der Erstellung wurden die Vorgaben der Mietspiegelverordnung für qualifizierte Mietspiegel berücksichtigt.

Der Mietspiegel schafft Transparenz zum Ist-Zustand auf dem Ingolstädter Mietmarkt auf Grundlage einer repräsentativen stadtweiten Datenerhebung unter Mietern und Vermietern zur Miethöhe, zur Wohnungsgröße, zur Wohnungs- und Gebäudeausstattung, dem Gebäudealter und eventuellen Modernisierungsmaßnahmen. Die daraus resultierenden Daten führten nach einem anerkannten und bundesweit angewandten Verfahren (sog. Regressionsmodell) zur Ermittlung der Basis-Nettomieten, sowie der prozentualen Zu- und Abschläge aufgrund der weiteren Wohnungsmerkmale. Zusammengefasst lässt sich daraus die ortsübliche Vergleichsmiete für die einzelne Wohnung errechnen.

Die Datenauswertung hat außerdem ergeben, dass die Höhe der
Miete in Ingolstadt – wie auch in anderen Großstädten, z.B. Regensburg, Erlangen, Augsburg und München – von der Lage der Wohnung im Stadtgebiet abhängig ist. Daher müssen auch im Ingolstädter Mietspiegel, wie in den anderen Städten, Wohnlagen ausgewiesen werden.

Die Wohnlagen wurden anhand einer Zusammenschau mehrerer Kriterien, wie dem Bodenrichtwert, der Entfernung zu Grün- und Gewerbeflächen, zur Innenstadt und weiteren Nebenzentren, der Entfernung
zu Schulen und Kitas und dem Verkehrslärm an der jeweiligen Adresse bewertet.

Der gesamte Prozess der Erstellung des Mietspiegels wurde in den
vergangenen Monaten durch die Fachöffentlichkeit in einem Arbeitskreis begleitet, an dem insbesondere die Seite der Mieter durch den Mieterverein, als auch die der Hausbesitzer durch den Haus- und
Grundbesitzerverein eingebunden waren. Beide Seiten haben bereits
im Vorfeld ihre Zustimmung zum Ergebnis signalisiert.