Jugendschöffen gesucht
Jugendschöffen gesucht
Kreisjugendamt nimmt Bewerbungen entgegen
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen werden Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht. Für die Sitzungen
des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Neuburg a. d. Donau und der
Jugendkammer beim Landgericht Ingolstadt werden die Jugendschöffen für die
Dauer von fünf Jahren gewählt.
Das Kreisjugendamt ruft deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger auf,
sich innerhalb der nächsten Wochen für das Ehrenamt eines Jugendschöffen
zu bewerben. Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber wird der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises dem Amtsgericht Neuburg a. d. Donau
eine bestimmte Anzahl von Personen – je zur Hälfte Männer und Frauen –
vorschlagen. Die endgültige Entscheidung obliegt dann dem dort gebildeten
Wahlausschuss.
Jugendschöffen wirken bei den Strafverfahren vor den Jugendgerichten mit.
Wie die Schöffen an den Strafgerichten für Erwachsene, nehmen sie an der
Hauptverhandlung in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem
Stimmrecht wie die Berufsrichter teil. Wegen der Betonung des
Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht sollen Jugendschöffen erzieherisch
befähigt, in der Jugenderziehung erfahren sein und möglichst aus allen Kreisen
der Bevölkerung stammen.
Die Jugendschöffen müssen aufgrund von teilweise langen Sitzungen für das
Amt mental und körperlich geeignet sein und ausreichend die deutsche
Sprache beherrschen. Einfühlungsvermögen in die verschiedenen sozialen
Umfelder, Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit sind
wichtige Voraussetzungen für die Eignung. Juristische Vorkenntnisse werden
jedoch nicht benötigt.
Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und dazu auch
die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis spätestens 20. Februar
2023 schriftlich beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Kreisjugendamt,
Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a. d. Donau, um die Aufnahme
in eine Vorschlagsliste bewerben.
Die Bewerbungen werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der im März
dieses Jahres die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen aufstellen
wird.
Wer sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen möchte, muss die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen, zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wohnen und zu Beginn der Amtsperiode
am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sein.
Die Kriterien für die Eignung zum Schöffen, bzw. Jugendschöffen können auch
unter www.schoeffenwahl.de abgerufen werden. Das Bewerbungsformular
steht auf der Internetseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen unter
www.neuburg-schrobenhausen.de/jugendamt zum Download bereit, kann
aber auch im Bürgerservicebüro des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen
abgeholt oder unter der Telefonnummer 08431 57-278 angefordert werden