Räum- und Streupflichten der Bürgerinnen und Bürger
Bei Schneefall und Temperaturen um den Gefrierpunkt werden Straßen und Bürgersteige schnell spiegelglatt. Die Kommunalbetriebe sichern im Auftrag der Stadt die Straßen und Radwege im Stadtgebiet und lagern hierfür in ihren Hallen circa 2.300 Tonnen Streusalz und gut 100 Kubikmeter Blähschiefer. Zudem haben sie, um den Zielen der Nachhaltigkeit gerecht zu werden, ihre Soleanlage weiter optimiert und ein zusätzliches Fahrzeug für die Ausbringung von Sole umgerüstet. Durch die Verwendung von Sole können sie den Salzverbrauch verringern und Volleinsätze reduzieren.
Für an Grundstücke angrenzende Gehwege sind jedoch die Anlieger verantwortlich. Sie müssen bei winterlichen Wetterverhältnissen dafür sorgen, dass niemand vor ihrem Grundstück ausrutscht. Sie haben eine Räum- und Streupflicht für alle an das Grundstück angrenzenden Gehwege und für den Gehstreifen auf der Straße, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Werktags muss dabei bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr morgens geräumt und gestreut sein, falls nötig. Das Räumen und Streuen muss bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, wie es die Sicherheit für Passanten erfordert. Zum Schutz von Umwelt und Tieren darf kein Streusalz verwendet werden, sondern nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder ähnliches. „Das Streusalzverbot sollte bitte ernst genommen werden“, so der dringende Appell der Bürgermeisterin Petra Kleine, „das dient nicht nur der Umwelt und den Bäumen, sondern auch den empfindlichen Hundepfoten.“
Warum ist eigentlich keine private Salzverwendung erlaubt? Beim Streuen mit der Hand werden circa 200 bis 300 Gramm pro Quadratmeter verbraucht. Die INKB benötigen im differenzierten Winterdienst durch die Salzverarbeitung zu reiner Sole und Feuchtsalz auf einen Quadratmeter circa 10 bis 15 Gramm Salz. Im Fußgängerbereich setzen sie Blähschiefer als abstumpfendes Mittel ein.
Weitere Informationen unter www.in-kb.de/winterdienst.